Energiepauschale für Kleinunternehmer

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • malte321
    Neuer Benutzer
    • 15.02.2023
    • 2

    #1

    Energiepauschale für Kleinunternehmer

    Guten Tag,
    ich bin Kleinunternehmer und würde gerne die 300 EUR Energiepauschale über die Steuererklärung 2022 beantragen.

    Falls für das Jahr 2022 keine Steuern zu zahlen sind oder bspw. nur 50 EUR, wie bekomme ich dann 250 EUR bzw. 300 EUR ausgezahlt?

    Vielen Dank für Hinweise. Habe hier im Forum nur etwas über Rentner oder im Hinblick auf Verrechnung von Steuern gelesen, aber noch nichts über den Fall wenn man keine oder nur wenige Steuern zahlen muss.
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15389

    #2
    Von was hast Du denn gelebt? Ich geh allerdings davon aus dass man 300 Euro auch mit niedrigem Einkommen kriegen kann.

    Kommentar

    • malte321
      Neuer Benutzer
      • 15.02.2023
      • 2

      #3
      Bin Student. Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen, wie man das ganze dann bei Elster eintragen kann.

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15389

        #4
        Eine Eintragungsmöglichkeit gibt's da nicht.

        Kommentar

        • timote
          Erfahrener Benutzer
          • 24.01.2023
          • 745

          #5
          Eine Eintragungsmöglichkeit gibt's da nicht.
          Ich würde dann unter Ergänzende Angaben die Auszahlung der Energiepauschale geltend machen.
          SCJ timote
          Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45965

            #6
            Ich würde dann unter Ergänzende Angaben die Auszahlung der Energiepauschale geltend machen.
            Das ist überflüssig. Das Finanzamt weiß, an wenn es die EPP ausbezahlt hat und an wen nicht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            Lädt...