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Firmenwagen mit Privatnutzung - 400km zum Arbeitsort

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    Firmenwagen mit Privatnutzung - 400km zum Arbeitsort

    Guten Morgen,

    da ich neu hier bin, verzeiht mir bitte, falls die Frage im falschen Unterforum gelandet ist oder aus anderen Gründen nicht hierhin gehört.
    Falls Informationen zur Beantwortung fehlen, reiche ich sie natürlich jederzeit gern nach.

    Ich bin nun nach einem Arbeitgeberwechsel bei einem Arbeitgeber im Süden Deutschlands angestellt, ca. 400km von meinem Wohnort in Hessen entfernt.
    Im Schnitt fahre ich alle 6-8 Wochen je einmal hin und zurück zum Arbeitsort; den Rest der Zeit arbeite ich zuhause aus dem mobile office heraus.
    Der Vertrag beinhaltet einen Firmenwagen mit einer jährlichen Laufleistung von 30.000km, den ich natürlich für die Strecken zur Arbeit und zurück nutze, den Rest der jährlichen Kilometer fahre ich privat. Aufgrund dieser Gegebenheiten wurde sich entschieden, anstelle der 1%-Regelung die 0,002%-Regelung anzuwenden.

    Der Arbeitgeber rechnet nun monatlich in der Gehaltsabrechnung den "GWV PKW Listenpreis 1%" ab.
    Zusätzlich gebe ich der Payroll monatlich eine Information, ob/wie oft ich im jeweiligen Monat einen Arbeitsweg gefahren bin und bekomme dafür dann "GWV PKW Fahrten Whg.-Arbeit" abgerechnet - oder auch nicht, wenn im Monat keine Fahrt stattfand.

    Nun hoffe ich, zwei Fragen klären zu können:

    Muss ich in dieser Hinsicht bei der jährlichen Steuererklärung abseits der üblichen Übernahme der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung etwas beachten oder ausfüllen?
    Off-Topic ELSTER, aber vielleicht ist es dennoch jemandem bekannt: Muss ich zusätzlich ein Fahrtenbuch führen (was nahezu ausschließlich aus privaten Fahrten bestünde), oder ist an der Stelle die Abrechnung über die Payroll meines Unternehmens ausreichend, um die gelegentlichen beruflichen Fahrten von den privaten Fahrten abzugrenzen?

    Danke und herzliche Grüße!
    Frank

    #2
    Für die Inanspruchnahme der 0,002% Regelung muss doch ein Fahrtenbuch geführt werden oder wie kontrolliert dein AG dies?

    Angaben in der Steuererklärung zu dem Theman musst du nur machen, wenn du der Meinung bist, der versteuerte geldwerte Vorteil wäre zu hoch. In diesem Fall kann im Rahmen der Steuerfestsetzung der Arbeitslohn "berichtigt" werden. Ob das FA in diesem Fall ein Fahrtenbuch möchte, müsstest du mit dem zuständigen FA klären.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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      #3
      Der AG kennt die Tage, an denen ich im Betrieb war, sowie die zur Anfahrt notwendigen Kilometer.
      Beim AG ist (bislang?) keine weitere Kontrolle im Sinne eines Fahrtenbuchs geplant, ich will nur trotzdem auf Nummer sicher gehen, dass das FA nicht eventuell eines verlangen kann/möchte.

      Der unterjährig versteuerte GWV passt aus meiner Sicht, daher würde ich an der Stelle von mir aus nichts angeben.

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        #4
        Wenn du in dieser Hinsicht in deiner Steuererklärung nichts angibst, wird das FA auch nicht nachfragen.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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