Guten Morgen,
da ich neu hier bin, verzeiht mir bitte, falls die Frage im falschen Unterforum gelandet ist oder aus anderen Gründen nicht hierhin gehört.
Falls Informationen zur Beantwortung fehlen, reiche ich sie natürlich jederzeit gern nach.
Ich bin nun nach einem Arbeitgeberwechsel bei einem Arbeitgeber im Süden Deutschlands angestellt, ca. 400km von meinem Wohnort in Hessen entfernt.
Im Schnitt fahre ich alle 6-8 Wochen je einmal hin und zurück zum Arbeitsort; den Rest der Zeit arbeite ich zuhause aus dem mobile office heraus.
Der Vertrag beinhaltet einen Firmenwagen mit einer jährlichen Laufleistung von 30.000km, den ich natürlich für die Strecken zur Arbeit und zurück nutze, den Rest der jährlichen Kilometer fahre ich privat. Aufgrund dieser Gegebenheiten wurde sich entschieden, anstelle der 1%-Regelung die 0,002%-Regelung anzuwenden.
Der Arbeitgeber rechnet nun monatlich in der Gehaltsabrechnung den "GWV PKW Listenpreis 1%" ab.
Zusätzlich gebe ich der Payroll monatlich eine Information, ob/wie oft ich im jeweiligen Monat einen Arbeitsweg gefahren bin und bekomme dafür dann "GWV PKW Fahrten Whg.-Arbeit" abgerechnet - oder auch nicht, wenn im Monat keine Fahrt stattfand.
Nun hoffe ich, zwei Fragen klären zu können:
Muss ich in dieser Hinsicht bei der jährlichen Steuererklärung abseits der üblichen Übernahme der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung etwas beachten oder ausfüllen?
Off-Topic ELSTER, aber vielleicht ist es dennoch jemandem bekannt: Muss ich zusätzlich ein Fahrtenbuch führen (was nahezu ausschließlich aus privaten Fahrten bestünde), oder ist an der Stelle die Abrechnung über die Payroll meines Unternehmens ausreichend, um die gelegentlichen beruflichen Fahrten von den privaten Fahrten abzugrenzen?
Danke und herzliche Grüße!
Frank
da ich neu hier bin, verzeiht mir bitte, falls die Frage im falschen Unterforum gelandet ist oder aus anderen Gründen nicht hierhin gehört.
Falls Informationen zur Beantwortung fehlen, reiche ich sie natürlich jederzeit gern nach.
Ich bin nun nach einem Arbeitgeberwechsel bei einem Arbeitgeber im Süden Deutschlands angestellt, ca. 400km von meinem Wohnort in Hessen entfernt.
Im Schnitt fahre ich alle 6-8 Wochen je einmal hin und zurück zum Arbeitsort; den Rest der Zeit arbeite ich zuhause aus dem mobile office heraus.
Der Vertrag beinhaltet einen Firmenwagen mit einer jährlichen Laufleistung von 30.000km, den ich natürlich für die Strecken zur Arbeit und zurück nutze, den Rest der jährlichen Kilometer fahre ich privat. Aufgrund dieser Gegebenheiten wurde sich entschieden, anstelle der 1%-Regelung die 0,002%-Regelung anzuwenden.
Der Arbeitgeber rechnet nun monatlich in der Gehaltsabrechnung den "GWV PKW Listenpreis 1%" ab.
Zusätzlich gebe ich der Payroll monatlich eine Information, ob/wie oft ich im jeweiligen Monat einen Arbeitsweg gefahren bin und bekomme dafür dann "GWV PKW Fahrten Whg.-Arbeit" abgerechnet - oder auch nicht, wenn im Monat keine Fahrt stattfand.
Nun hoffe ich, zwei Fragen klären zu können:
Muss ich in dieser Hinsicht bei der jährlichen Steuererklärung abseits der üblichen Übernahme der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung etwas beachten oder ausfüllen?
Off-Topic ELSTER, aber vielleicht ist es dennoch jemandem bekannt: Muss ich zusätzlich ein Fahrtenbuch führen (was nahezu ausschließlich aus privaten Fahrten bestünde), oder ist an der Stelle die Abrechnung über die Payroll meines Unternehmens ausreichend, um die gelegentlichen beruflichen Fahrten von den privaten Fahrten abzugrenzen?
Danke und herzliche Grüße!
Frank
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