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Unmittelbare Begünstigung bei Beamten - Anlage AV - Zeile 5-14 (2019 u. 2020) - Nds

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    Unmittelbare Begünstigung bei Beamten - Anlage AV - Zeile 5-14 (2019 u. 2020) - Nds

    Hallo liebe Leute,

    oft habe ich hier im Forum schon Hilfe zu Problemen gefunden und konnte mich damit durch meine, für mich, leidige Steuererklärung fuchsen. Nun brauche ich aber Hilfe, deren Antwort ich im Forum leider nicht gefunden habe oder deren "Antworten" nicht wirklich hilfreich waren (oder ich war einfach zu doof, sie zu verstehen).

    Ich wurde dieses Jahr vom Finanzamt meines Vertrauens aufgefordert, eine Einkommenssteuererklärung für die Jahre 2019 und 2020 abzugeben. Allein diese Aufforderung wunderte mich, da ich als Beamte ja nunmal kein Einkommen habe. Da ich sehr faul bin, was meine Steuererklärung angeht, schiebe ich diese immer bis zum letzten Moment auf uind gebe sie daher regelmäßig vier Jahre rückwirkend, zum Ende des Kalenderjahres ab (und hier endet dann auch schon mein Wissen).

    Nun fordert das Amt trotzdem und ich bin in der leidigen Situation, die Erklärung binnen Zeit X abzugeben. Nun ja, es ist halt so.

    Glücklicherweise werden mittlerweile die meisten Daten aus der vorherigen Steuererklärung übernommen und die dank elektronischer Datenübertragung kann ich auch Dinge wie Pflegepflicht, vermögenswirksame Leistungen und Riester automatisiert in die richtige Zeile eintragen lassen. Und hier beginnt mein Problem:
    __________________________________________________ __________________________________________________ _______

    Nachdem automatisiert meine Daten zur Riester-Rente hochgeladen wurden, verlangt das System plötzlich Dinge von mir, die meine Auffassungsgabe übersteigen.

    "Bei den Altersvorsorgebeiträgen wurde angegeben, dass die steuerpflichtige Person / der Ehemann / Person A unmittelbar begünstigt ist, es wurden jedoch keine Einnahmen für diese Person erklärt. Bei Berufsanfängern sind die Einnahmen gegebenenfalls mit "0" zu erklären."

    Diese Fehlermeldung erscheint, wenn ich nun versuche mein Formular zu speichern oder abzugeben. (Bild im Anhang: Problem1)
    Gleichzeitig werden die Zeilen 6-14 rot hinterlegt. (Bild im Anhang: Problem2)

    Was trage ich nun wo ein?



    Zeile 6
    Beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2018
    - Soweit ich mich erinnere, beziehe ich als Beamter irgendwann mal Pension und keine Rente - kommt hier nun eine "0" hin?

    Zeile 7
    Inländische Besoldung, Amtsbezüge und Einnahmen beurlaubter Beamter 2018. Ein Eintrag ist nur erforderlich, wenn Sie eine Einwilligung gegenüber der zuständigen Stelle abgegeben haben.
    - Was muss ich darunter verstehen und letztlich eintragen? Es wird sich dabei ja kaum um meinen Erholungsurlaub handeln (sondern eher um sowas wie Sonderurlaub und Sabatt-Jahr, richtig?)

    Also auch hier die "0" oder kommt hier mein Vorjahresbruttolohn hin?

    Zeile 8
    Entgeltersatzleistungen 2018
    - hierunter fällt, soweit ich weiß, Elterngeld, welches ich nicht bezogen habe. Also "0"?

    Zeile 9
    Tatsächliches Entgelt 2018
    - Hierzu habe ich keine Vorstellung. In der Online-Hilfe ist die Rede von gesetzlicher Rentenversicherung, unter die ich ja nunmal so garnicht falle (oder verbirgt sich hinter diesem Begriff jegliche Form von Altersvorsorge, und falls ja: Was kommt hier hin?)

    Also "0"?

    Zeile 10
    Jahres(brutto)betrag der Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2018
    Kennzahl 109

    An dieser Stelle hat leider auch die Online-Hilfe für mich keine Hilfe geboten. Ich habe weder eine Rente, noch eine Rentenmitteilung...hier bin ich also wieder komplett überfragt. Ergo "0"?


    Zeile 11
    Inländische Versorgungsbezüge wegen Dienstunfähigkeit 2018. Ein Eintrag ist nur erforderlich, wenn Sie eine Einwilligung gegenüber der zuständigen Stelle abgegeben haben.

    Ich war in diesem Zeitraum nie dienstunfähig und selbst wenn, was würde da theoretisch hinkommen, die Summe der monatlichen Versorgungsbezüge während der DU? Von einer Einwilligung wüsste ich auch nichts, was aber ja nichts heißen muss und unter der "zuständigen Stelle" verbirgt sich für mich ebenfalls ein Buch mit sieben Siegeln (ist das meine Versorgungsstelle, sprich das Landesamt für Bezüge und Versorgung?)


    Zeile 12
    Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 2017
    Die hatte ich definitiv nicht. Hier habe ich dem Gefühl nach, eine "0" eingetragen.


    Zeile 13
    Jahres(brutto)betrag der Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte 2018
    Auch hier die "0", da ich ja kein Landwirt bin (?)


    Zeile 14
    Einnahmen aus einer Beschäftigung, die einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterlag und / oder Jahres(brutto)betrag der Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit aus einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2018
    - Joah, da ich in Niedersachsen beschäftigt bin, würde ich das jetzt mal als Nein auf diese Frage werten und behaupten, keine ausländische Rentenversicherungspflicht zu haben und darüber hinaus generell keine Verbindungen ins Ausland habe.

    Sprich auch hier, die "0"?


    __________________________________________________ ______________________________________


    Stellt euch einen 6-Jährigen vor, dem ihr das Thema Steuern in Deutschland erklären müsst. Auch wenn ich sonst nicht auf den Kopf gefallen bin, kann man rund um das Thema Steuern ganz klar sagen, dass ich absolut amateurhaft und unwissend agiere.
    Ich bin daher um jede Hilfe dankbar und benötige sie auch wirklich.

    Beste Grüße,
    Hhnnddrrkk
    Angehängte Dateien

    #2
    Zitat von Hhnnddrrkk Beitrag anzeigen
    da ich als Beamte ja nunmal kein Einkommen habe
    Da flunkerst Du aber jetzt

    Natürlich haben auch Beamte ein Einkommen, sie müssen ja auch von irgendwas leben. Sie zahlen sogar Einkommensteuer.

    Dein Brutto aus dem Vorjahr gehört in Zeile 6.

    Kommentar


      #3
      Dein Brutto aus dem Vorjahr gehört in Zeile 6.
      Nein, es gehört in die Zeile 7 ! Beamte sind nicht rentenversicherungspflichtig, jedenfalls noch nicht.

      Was mich allerdings wundert: Warum schließt ein Beamter überhaupt einen Riestervertrag ab ? Das rechnet sich doch niemals.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Ok, dann hab ich den Text Inländische Besoldung, Amtsbezüge und Einnahmen beurlaubter Beamter wieder mal falsch verstanden.

        Warum soll sich das für einen Beamten nicht lohnen? Wird doch sicher nicht auf die Pension angerechnet :-/

        Kommentar


          #5
          Warum soll sich das für einen Beamten nicht lohnen? Wird doch sicher nicht auf die Pension angerechnet :-/
          Weil sich Riester generell nicht lohnt und die Beamtenversorgung bisher in der Regel auskömmlich ist.

          Was Riester angeht, bin ich selbst betroffen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Weil sich Riester generell nicht lohnt
            Meine Frau hat jedenfalls kaum etwas in die Sozialversicherung eingezahlt, wird wohl auch keine normale Rente kriegen, und hat in die Riesterrente wenig gezahlt. Das meiste, was in dem Vertrag jetzt angelegt ist, sind ihre Zulagen, einschließlich der Kinderzulagen für zwei Kinder.
            Ich bin älter und weniger gesund als sie. Vielleicht schaff ich's ja, ihr noch 'n bisschen was zu vererben. Aber die Riesterrente wird womöglich irgendwann ihr einziges regelmäßiges Einkommen sein.

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Nein, es gehört in die Zeile 7 ! Beamte sind nicht rentenversicherungspflichtig, jedenfalls noch nicht.

              Was mich allerdings wundert: Warum schließt ein Beamter überhaupt einen Riestervertrag ab ? Das rechnet sich doch niemals.
              Danke für die zügige Hilfe. Der Rest bleibt also tatsächlich bei dem Wert "0"? Reichlich kompliziert.
              Ich glaube der Riester Vertrag diente nur dem Vermögensaufbau, aber so ganz auf dem Schirm habe ich es nicht mehr. Es dümpelt vor sich hin.

              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

              Da flunkerst Du aber jetzt

              Natürlich haben auch Beamte ein Einkommen, sie müssen ja auch von irgendwas leben. Sie zahlen sogar Einkommensteuer.
              Soweit mein stark begrenztes Wissen in dieser Thematik reicht, zählt das wohl nicht als Einkommen, sondern als Lohn bzw. Alimentation. Aber ich denke wir meinen grundsätzlich das gleiche :-)
              Zuletzt geändert von Hhnnddrrkk; 18.02.2023, 15:44.

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Weil sich Riester generell nicht lohnt und die Beamtenversorgung bisher in der Regel auskömmlich ist.

                Was Riester angeht, bin ich selbst betroffen.

                Wo wir gerade dann schon dabei sind. Weswegen lohnt sich Riestern denn nicht mehr? Ich bin ja immer froh, etwas dazu zu lernen, damit ich meinem "Finanzberater" nicht schutzlos ausgeliefgert bin.

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                  #9
                  Bitte keine unsinnigen Nullen in die Formulare schreiben. Du bist kein Landwirt, also hast Du auch nicht im Jahr 2018 mal Null Euro Einkünfte aus der Landwirtschaft!

                  Auch ein Arbeitnehmer hat einen Lohn, und das ist natürlich Einkommen.

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                    #10
                    Ich habe 2002 sowohl für mich wie für meine Ehefrau Riesterverträge abgeschlossen. Ich selber hätte zwar keinen gebraucht, aber meine Frau war nur mittelbar

                    begünstigt und ich dachte, das würde sich wegen der Kinderzulagen und des Sonderausgabenabzugs im Rahmen der Günstigerprüfung rentieren.

                    Die erste Enttäuschung war, dass die Günstigerprüfung erfolglos war, weil die meiner Frau gewährten Kinderzulagen mir zugerechnet wurden.

                    So genau hatte ich die Vorschriften damals leider nicht gelesen. Erst als die Kinder weniger wurden, blieb dann ein bisschen etwas übrig.

                    Die viel größere Enttäuschung war dann die Berechnung meiner Riesterrente im Jahr 2015. Die Bank hat das damals an eine Lebensversicherung

                    überwiesen, die mit Sterbetafeln arbeitet, die mit denen des statistischen Bundesamts nichts zu tun haben. Da müsste ich 95 Jahre alt werden,

                    um mein Geld wieder zu bekommen, die Rente erreicht außerdem nicht einmal Taschengeldhöhe.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Kommt natürlich auf die Höhe des Taschengelds an. Bei mir beträgt die Rente 60 im Monat. Das ist natürlich auch nicht die Welt.

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                        #12
                        Bei mir beträgt die Rente 60 im Monat.
                        Das scheint sie bei jedem zu betragen. Ich liege im Moment bei 61,18, meine Frau soll jetzt ab April 60,00 € bekommen.

                        Für uns sind das ehrlich gesagt Peanuts, von denen wir dann fast 25% Steuern zahlen dürfen. Bei meiner Frau reicht das noch nicht mal

                        aus, weil ihr Altersentlastungsbetrag wesentlich geringer ausfällt als mein eigener und sie den Höchstbetrag mit Vermietungseinkünften

                        fast ausschöpft.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Ha, da musste ich erst nochmal nachgucken ... 60,02 sind's bei mir. Angeblich wird's regelmäßig überprüft, wenn das Depot noch im Wert steigt, weniger wird's nicht mehr.

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                            #14
                            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                            Bitte keine unsinnigen Nullen in die Formulare schreiben. Du bist kein Landwirt, also hast Du auch nicht im Jahr 2018 mal Null Euro Einkünfte aus der Landwirtschaft!

                            Auch ein Arbeitnehmer hat einen Lohn, und das ist natürlich Einkommen.

                            ​​​​​​Wenn ich dort nichts eintrage, sprich die Felder leer lasse, kommt aber die obige Fehlermeldung und ich kann den Antrag weder prüfen noch abgeben.

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                              #15
                              Zitat von Hhnnddrrkk Beitrag anzeigen


                              Wenn ich dort nichts eintrage, sprich die Felder leer lasse, kommt aber die obige Fehlermeldung und ich kann den Antrag weder prüfen noch abgeben.
                              Du sollst ja auch nur die Zeilen leer lassen, die dich nicht betreffen, statt dort Null einzutragen.
                              In Zeile 7 ist natürlich die Besoldung des Jahres vor dem Veranlagungszeitraum einzutragen.

                              Ansonsten stehst du mit deiner Ansicht, Besoldung und Lohn wären keine Einkünfte, ziemlich alleine da.
                              Warum du zur Abgabe der Einkommensteuererklärung aufgefordert wirst, wissen wir nicht, aber es wird schon einer der in §46 EStG genannten Gründe vorliegen. Bei Beamten nicht völlig unwahrscheinlich, dass die tatsächlichen übrigen Vorsorgeaufwendungen unter der beim Lohnsteuerabzug verwendeten Mindestvorsorgepauschale liegen.

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