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Zuständiges Finanzamt nach Umzug

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    Zuständiges Finanzamt nach Umzug

    Hallo zusammen,

    ich bin seit 5 Jahren in einem normalen Vollzeit-Angestelltenverhältnis und betreibe nebenbei ein Gewerbe mit Kleinunternehmerstatus mit recht geringen Einnahmen.

    Ich habe all die Jahre stets meine Steuererklärung inkl. einer EÜR über Elster an das Finanzamt in Wohnort A gesendet. Letztes Jahr bin ich jedoch im Juni nach Wohnort B gezogen - andere Stadt, 50km entfernt, gleiches Bundesland. Ich habe im Juni sofort in Elster umgehend meinen neuen Wohnsitz hinterlegt und zusätzlich dann in der Steuererklärung für das Steuerjahr 2021 eine neue Steuernummer beantragt. Zusätzlich habe ich dort auch ein Feld genutzt, bei dem ich das bisher für mich zuständige Finanzamt angeben konnte.

    Die Steuererklärung hatte ich im Oktober eingereicht und nun vor wenigen Tagen dann den Steuerbescheid erhalten - natürlich adressiert an meine neue Adresse an Wohnort B. Ansich stimmt hier alles, doch eine Sache macht mich stutzig: Der Absender des Steuerbescheids ist das Finanzamt an meinem alten Wohnort A und auch meine dort aufgeführte Steuernummer ist identisch zur bisherigen.

    Eigentlich sollte doch das Finanzamt an Wohnort B für mich zuständig sein, mir dementsprechend auch eine neue Steuernummer geben und auch meine Steuererklärung bearbeiten, oder? Und: Ich stehe dann auch vor der Frage, was ich nun bei der Steuererklärung für das Jahr 2022 eintrage: Fordere ich hier noch keinmal eine neue Steuernummer an oder werde ich jetzt doch weiter unter Wohnort A geführt?

    Könnt ihr helfen?

    Vielen Dann & lieben Gruß

    #2
    Ich hätte gleich nach dem Umzug dem Finanzamt die neue Anschrift mitgeteilt, und auch, ob auch der Betriebssitz mit verlegt wurde. So sollte man es eigentlich auch machen.

    Wie Du jetzt weiter verfährst ist eigentlich Deine Sache. Im Zweifel kannst Du's ja wieder so machen wie beim letzten Mal. Vielleicht haben ja die Finanzämter die Aktenabgabe inzwischen eingeleitet, wer weiß.

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      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Ich hätte gleich nach dem Umzug dem Finanzamt die neue Anschrift mitgeteilt, und auch, ob auch der Betriebssitz mit verlegt wurde. So sollte man es eigentlich auch machen.
      Moment, genau so habe ich es gemacht.

      Wie oben geschrieben: Ich hatte dem Finanzamt via Elster ja umgehend meinen Umzug samt neuer Anschrift direkt im Juni 2022 mitgeteilt. Die Steuererklärung für das Jahr 2021 ging dann im Oktober 2022 via Elster raus an das neue Finanzamt im neuen Wohnort mit Beantragung der neuen Steuernummer, der Steuerbescheid kam dann im Februar 2023 aber weiterhin vom alten Finanzamt und der alten Steuernummer.

      ​​​​… oder verstehe ich da etwas falsch?
      Zuletzt geändert von Krähenfeder; 18.02.2023, 17:16.

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        #4
        Zitat von Krähenfeder Beitrag anzeigen
        oder verstehe ich da etwas falsch?
        Oder ich?

        Zitat von Krähenfeder Beitrag anzeigen
        direkt im Juni 2022 mitgeteilt
        Mitteilen ist jedenfalls der richtige Weg. Oben hattest Du noch geschrieben:

        Zitat von Krähenfeder Beitrag anzeigen
        in Elster umgehend meinen neuen Wohnsitz hinterlegt

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          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Oder ich?
          Ah, da habe ich mich vielleicht undeutlich ausgedrückt.

          Ich hatte in Elster auf jeden Fall umgehend ein Formular zur Adressänderung (mit der bisherigen Steuernummer an Finanzamt an Wohnort A) eingereicht und dann auch direkt eine Bestätigung dieser Übermittlung zurückerhalten. Das hier ist dort auch noch im Posteingang zu sehen:

          image.png

          War das der richtige Weg oder hätte es hier eine andere, offiziellere/richtigere Variante gegeben?

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            #6
            Doch, das ist richtig so! Strenggenommen müsste man das zweimal schicken, denn es ist scheinbar nicht möglich, das für Wohnsitz und Betriebssitz gleichzeitig zu machen. Aber egal, das Finanzamt muss ja davon Kenntniss genommen haben, dann müssen sie auch reagieren.

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              #7
              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              ...
              Ups, stimmt. Ich habe dies nur für meinen Wohnsitz gemacht. Das Gewerbe an Wohnort A hatte ich aber abgemeldet und an Wohnort B nach Umzug wieder angemeldet - nur eben nicht bei Elster übermittelt.

              Dieses Detail dürfte aber nicht dafür gesorgt haben, dass meine Steuererklärung nun immer noch vom Finanzamt an Wohnort A bearbeitet wurde, obwohl ich jetzt schon über ein halbes Jahr an Wohnort B wohne, oder? Die Steuererklärung sowie meine EÜR gingen explizit über Elster an das Finanzamt an Wohnort B, bei beiden war meine neue Adresse hinterlegt.

              Ich bin weiterhin ziemlich verwirrt.

              Um nochmal deinen ersten Post zu zitieren:

              Zitat von L. E. Fant
              Wie Du jetzt weiter verfährst ist eigentlich Deine Sache. Im Zweifel kannst Du's ja wieder so machen wie beim letzten Mal. Vielleicht haben ja die Finanzämter die Aktenabgabe inzwischen eingeleitet, wer weiß.
              Kann es sein, dass in den letzten sechs, sieben Monaten nach meinem Umzug einfach noch nicht die "Aktenabgabe" eingeleitet wurde und man deshalb meine Steuererklärung von Wohnort B zu meinem ehemaligen Wohnort A geleitet hat, wo diese dann bearbeitet wurde? Ist sowas üblich?

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