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    Rente

    Guten Tag,

    bitte schon mal vorab um Entschuldigung, wenn ich meine Frage im falschen Forum stelle oder diese nur durch einen Steuerberater beantwortet werden darf.

    Ich versuche es trotzdem mal.

    Ich bin seit 1.2.23 Rentnerin und nun wird mir von der betrieblichen Altersversorgung nachfolgende Frage gestellt.

    1. Die betriebliche Altersversorgung beziehe ich als Hauptarbeitsverhältnis (Lohnsteuerklasse I bis V).
    2. Die betriebliche Altersversorgung beziehe ich als Nebenarbeitsverhältnis (Lohnsteuerklasse VI)


    Ich verstehe überhaupt nicht, was mit Haupt- und Nebenarbeitsverhältnis gemeint ist, da ich doch
    gar kein Arbeitsverhältnis mehr habe oder bezieht sich die Frage auf die Renten-Beträge?

    Die gesetzliche Rente ist 1.700,-- EUR (Rentenbescheid liegt vor)
    die arbeitgeberfinanzierte Rente ist (je nach Höhe der Abzüge ca. 500-600 EUR)
    die Entgeltumwandlung ist (je nach Höhe der Abzüge ca. 100,-- EUR)
    Falles es wichtig ist: bisher hatte ich die Steuerklasse 4.

    Bitte, kann mir jemand helfen und mir sagen, ob ich Pkt. 1 oder 2 ankreuzen soll

    Besten Dank





    #2
    Für die Betriebsrente wird ja wahrscheinlich Lohnsteuer einbehalten, wie bei einem normalem Arbeitsverhältnis. Wenn Du jetzt noch eine weitere Arbeitnehmertätigkeit ausübst, dann würde die ja in Steuerklasse 6 rutschen. Es sei denn, Du teilst mit, dass es sich bei der Altersversorung um ein Nebenarbeitsverhältnis handelt.
    Wenn Du also keinen Job mehr hast, um Deine Rente aufzubessern, dann handelt es sich bei der Altersversorgung auf jeden Fall um ein Hauptarbeitsverhältnis.

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      #3
      die arbeitgeberfinanzierte Rente ist (je nach Höhe der Abzüge ca. 500-600 EUR)
      Meinst du damit eine vom AG direkt gezahlte Betriebsrente ? Oder wer zahlt dir die betriebliche Altersversorgung ?

      Wenn du nur bei einem Arbeitgeber beschäftigt warst, beziehst du die betriebliche Altersversorgung aus dem Hauptarbeitsverhältnis (Lohnsteuerklasse I bis V).
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Guten Morgen,

        ja, die 500-600,-- ist eine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente (Zahlung und Abwicklung hat er jedoch an Mercer als Dienstleister ausgelagert)
        die ca. 100,-- sind aus der Entgeltumwandlung (Zahlung und Abwicklung hat Arbeitgeber ebenfalls an Mercer ausgelagert).
        Beide v. g. Beträge sind vom selben ehemaligen Arbeitgeber.

        Ich hätte eher gedacht, dass die 1700,-- vom Staat das Hauptarbeitsverhältnis und die 500-600 + die 100 das Nebenarbeitsverhältnis ist.

        Aber jetzt verstehe ich so, dass die Rente vom Arbeitgeber das Hauptarbeitsverhältnis und die Rente vom Staat das Nebenarbeitsverhältnis ist.
        richtig ????

        mfg.
        Erlen

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          #5
          ... und die Rente vom Staat das Nebenarbeitsverhältnis ist. richtig ????
          Nein, die Rente vom Staat gilt nicht als aus einem Arbeitsverhältnis bezogen, davon wird ja keine Lohnsteuer einbehalten.

          Im Wesentlichen steuerpflichtig ist sie aber trotzdem. Die erwartbaren Steuern sollte man deshalb zur Seite legen, die

          musst du nämlich 2024 an das Finanzamt abführen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            prima, verstanden, vielen Dank

            mfg.
            Erlen

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              #7
              Zitat von Erlen Beitrag anzeigen
              Guten Tag,

              bitte schon mal vorab um Entschuldigung, wenn ich meine Frage im falschen Forum stelle oder diese nur durch einen Steuerberater beantwortet werden darf.

              Ich versuche es trotzdem mal.

              Ich bin seit 1.2.23 Rentnerin und nun wird mir von der betrieblichen Altersversorgung nachfolgende Frage gestellt.

              1. Die betriebliche Altersversorgung beziehe ich als Hauptarbeitsverhältnis (Lohnsteuerklasse I bis V).
              2. Die betriebliche Altersversorgung beziehe ich als Nebenarbeitsverhältnis (Lohnsteuerklasse VI)


              Ich verstehe überhaupt nicht, was mit Haupt- und Nebenarbeitsverhältnis gemeint ist, da ich doch
              gar kein Arbeitsverhältnis mehr habe oder bezieht sich die Frage auf die Renten-Beträge?

              Die gesetzliche Rente ist 1.700,-- EUR (Rentenbescheid liegt vor)
              die arbeitgeberfinanzierte Rente ist (je nach Höhe der Abzüge ca. 500-600 EUR)
              die Entgeltumwandlung ist (je nach Höhe der Abzüge ca. 100,-- EUR)
              Falles es wichtig ist: bisher hatte ich die Steuerklasse 4.

              Bitte, kann mir jemand helfen und mir sagen, ob ich Pkt. 1 oder 2 ankreuzen soll

              Besten Dank
              Die Formulierung ist tatsächlich etwas verwirrend, weil man als Rentnerin natürlich kein klassisches Arbeitsverhältnis mehr hat. Bei der betrieblichen Altersversorgung geht es hier aber um die lohnsteuerliche Behandlung der Auszahlung.
              In der Praxis bedeutet das meistens:
              • Hauptarbeitsverhältnis (Steuerklasse I–V) = die betriebliche Rente soll mit Ihrer „normalen“ Steuerklasse versteuert werden.
              • Nebenarbeitsverhältnis (Steuerklasse VI) = höhere Abzüge, weil Steuerklasse VI für zusätzliche Bezüge ohne Hauptsteuerklasse verwendet wird. Spam entfernt
              Da Ihre gesetzliche Rente keine Lohnsteuerklasse hat wie ein Arbeitslohn, wird die betriebliche Altersversorgung häufig als „Hauptarbeitsverhältnis“ geführt, sofern keine andere lohnsteuerpflichtige Beschäftigung oder weitere Betriebsrente mit Steuerklasse I–V besteht.
              Zuletzt geändert von multi; 27.05.2026, 22:25.

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                #8
                Abgesehen davon, dass die Frage drei Jahre alt und schon damals beantwortet wurde, war ich mal so frei, den versehentlich ins Zitat gerutschte Spam-Link zu entfernen

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                  #9
                  Hallo Moderatoren,

                  der neue Benutzer dustincarlson wurde zwar heute gesperrt, hat aber morgens um 10 Uhr in #7 noch einen Werbelink für Glücksspiele gesetzt. Der LInk ist schwach erkennbar, unter der Punkt-Aufzählung, vor dem letzten Absatz.
                  SCJ timote
                  Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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