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Arbeitgeberwechsel 2020

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    Arbeitgeberwechsel 2020

    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier und würde mich freuen, Hilfe zu bekommen.

    Es geht um meine Steuererklärung 2020. Vom 1.Januar bis zum 5. Januar habe ich Arbeitslosengeld erhalten - aufgerundet 99 Euro. Ab dem 6.1. bis zum 14.10 war ich über Zeitarbeitsfirma beschäftigt und wurde direkt danach übernommen - ab 15.10 bis zum 31.12.

    Ich bin Single, keine Kinder und habe Steuerklasse l.

    Die einfache Entfernung zur Arbeit beträgt 33 km. Ich habe vom ersten Arbeitgeber 2012 Euro für Fahrtkosten bekommen, so dass ich an Fahrtkosten nur ca. 322 Euro ansetzen konnte.

    Eine ZZV habe ich noch und der Jahresbeitrag beträgt 383 Euro aufgerundet.

    Weitere nennenswerte Abzüge gibt es nicht.

    Ich wollte meine Steuererklärung abgeben und bin überrascht, dass mein Steuerprogramm (und auch ELSTER) mir eine Nachzahlung von ca. 23 Euro anzeigt?

    Wie kann so etwas sein?

    Wäre über Tipps sehr dankbar!

    Muss ich überhaupt eine Steuererklärung abgegeben? So wie ich es verstehe - bei Arbeitgeberwechsel nur dann, wenn in der LStB der Buchstabe „S“ eingetragen ist?

    Bin über jede Hilfe dankbar!
    Zuletzt geändert von viamina; 18.02.2023, 23:02.

    #2
    Du hast Dich entschieden, Deine Frage im Unterforum

    Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn)
    Mit ElsterLohn können Sie als Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch an die Steuerverwaltung senden. Meinungsaustausch, Fragen und Probleme können Sie hier klären.

    zu stellen.

    Ich geh davon aus dass Du nicht der Arbeitgeber bist, der jetzt die Lohnsteuerbescheinigung für 2020 erstellen will.

    Ich verschieb Deine Frage mal ins Unterforum Allgemein und Projekt. Immerhin hast Du ja scheinbar beides, eine Software und Mein Elster verwendet.

    Ist es wirklich eine Nachzahlung, keine Erstattung? Evtl. kann das vielleicht bei dieser Konstellation vorkommen, in der Du das Arbeitslosengeld für ein paar Tage bekommen hast, dann aber auch noch einen Lohn im gleichen Monat.

    Kommentar


      #3
      Danke für deine Antwort!

      Ja, bitte verschieben, da ich mich nicht auskenne, habe ich den falschen Forum ausgewählt. Wenn ich wusste, wie das geht, könnte ich meine Frage selber verschieben?

      Nein, es ist keine Rückerstattung, es steht „Nachzahlung“ :-(

      Kommentar


        #4
        Nein, es ist keine Rückerstattung, es steht „Nachzahlung“ :-(
        Mit welchem Programm, welcher Anwendung erstellst du denn deine Einkommensteuererklärung ? Mein ELSTER ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Grundsätzlich sehe ich zwei Gründe, warum es bei Steuerklasse 1 zu einer Nachzahlung kommen kann:
          • Einkünfte, die dem Progressionsverhältnis unterliegen. Das ist hier mit ALG1 offensichtlich der Fall.
          • Wenn die tatsächlichen sonstigen Vorsorgeaufwendungen geringer sind als die Mindestvorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug von 12%, max. 1900€. Das betrifft eher geringe Einkommen unterhalb ca. 17-18 T€.
          Beides kann nach §46 EStG zu einer Pflichtveranlagung führen.
          Ob das hier der Fall ist, kann man ohne Kenntnis der Zahlen nicht sagen.

          Kommentar


            #6
            Ja mit Mein ELSTER und zum Vergleich mit WISO Steuer. In beiden Fällen wird eine Nachzahlung von 22,31 € angezeigt .
            Zuletzt geändert von viamina; 20.02.2023, 10:54.

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              #7
              Ob das hier der Fall ist, kann man ohne Kenntnis der Zahlen nicht sagen.
              Die 99,00 € ALG 1 führen für sich nicht zur Erklärungspflicht nach § 46 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von multi Beitrag anzeigen
                Grundsätzlich sehe ich zwei Gründe, warum es bei Steuerklasse 1 zu einer Nachzahlung kommen kann:
                • Einkünfte, die dem Progressionsverhältnis unterliegen. Das ist hier mit ALG1 offensichtlich der Fall.
                • Wenn die tatsächlichen sonstigen Vorsorgeaufwendungen geringer sind als die Mindestvorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug von 12%, max. 1900€. Das betrifft eher geringe Einkommen unterhalb ca. 17-18 T€.
                Beides kann nach §46 EStG zu einer Pflichtveranlagung führen.
                Ob das hier der Fall ist, kann man ohne Kenntnis der Zahlen nicht sagen.
                Das ALG1 war nur 98,55 € - wenn ich das richtig verstehe, ist man erst ab einem Betrag über 410 € zur Steuererklärung verpflichtet?

                Bei Arbeitgeberwechsel bin ich mir allerdings unsicher?

                Hier sind die Zahlen:

                1.1 -5.1 - ALG1 - 98,55 €

                6.1. - 14.10 Arbeitgeber 1
                Bruttoarbeitslohn - 14.641,11 €
                Lohnsteuer - 748,97 €
                Solidaritätszuschlag - 9,57 €

                15.10 - 31.12 Arbeitgeber 2
                Bruttoarbeitslohn - 6.188,46 €
                Lohnsteuer - 677,25 €
                Solidaritätszuschlag - 37,11 €

                Ich möchte ja meine Steuererklärung abgeben, nur wundert mich, dass ich nachzahlen muss, obwohl ich 9 Monate beim ersten Arbeitgeber (Zeitarbeit) fast den Mindestlohn hatte :-( Die Fahrtkosten wurden hier allerdings erstattet.
                Zuletzt geändert von viamina; 19.02.2023, 12:43.

                Kommentar


                  #9
                  Ob Erklärungspflicht besteht, hängt von der Höhe der Arbeitnehmerbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Ob Erklärungspflicht besteht, hängt von der Höhe der Arbeitnehmerbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab.
                    Danke für deine Antwort.

                    Hier die Zahlen

                    AN-Beträge zur gesetzlichen KV:
                    Arbeitgeber 1 - 1149,33 €
                    Arbeitgeber 2 - 485,78 €

                    AN-Beträge zur sozialen PV:
                    Arbeitgeber 1 - 259,89 €
                    Arbeitgeber 2 - 109,84 €

                    In der Summe höher als 1900 € - also keine Veranlagungspflicht, falls ich das richtig verstanden habe…?

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                      #11
                      Zitat von viamina Beitrag anzeigen
                      In der Summe höher als 1900 € - also keine Veranlagungspflicht, falls ich das richtig verstanden habe…?
                      Ja, mir ist aber nicht klar, wie man da auf eine Nachzahlung kommt. Ich habe jetzt nicht im Detail nachgerechnet, überschlagsmäßig Erstattung im niedrigen dreistelligen Bereich.

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                        #12
                        Die Bescheinigungen wurden automatisch übernommen, Tippfehler kann ich so gut wie ausschließen. Die Nachzahlung kommt durch den Solidaritätszuschlag, so verstehe ich das zumindest. Ich lade mal ein Foto hoch:

                        Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
                        Diese Galerie hat 1 Bilder

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                          #13
                          Die Nachzahlung beim Soli ist eher ungewöhnlich. Hast Du vielleicht Kinder und vergessen die Anlagen Kind zu erfassen ?
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                            #14
                            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                            Die Nachzahlung beim Soli ist eher ungewöhnlich. Hast Du vielleicht Kinder und vergessen die Anlagen Kind zu erfassen ?
                            Nein, Kinder habe ich nicht.

                            Die Werbungskosten sind unter 1000 €

                            Eine ZZV habe ich noch eingetragen - 383 €

                            Und das ALG1 - 99 €

                            Weitere Kosten hatte in 2020 nicht.

                            Der Rest wurde automatisch von den LStB übernommen.

                            Ich kann es mir nur so erklären, dass ich bei Arbeitgeber 1 weniger verdient habe…

                            Die Differenz beim Soli wird mir sowohl in Mein ELSTER als auch in WISO Steuer gleich angezeigt - 22,31 €
                            Zuletzt geändert von viamina; 20.02.2023, 10:56.

                            Kommentar


                              #15
                              Die Nachzahlung beim Soli ist eher ungewöhnlich.
                              Der erste Arbeitgeber hat bezogen auf die Lohnsteuer von 748,97 € ja nur 9,57 € Soli einbehalten. Da gab es doch auch ein

                              monatliches Mindestbrutto von rund 1.462 €
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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