Hallo zusammen,
ich bin neu hier und würde mich freuen, Hilfe zu bekommen.
Es geht um meine Steuererklärung 2020. Vom 1.Januar bis zum 5. Januar habe ich Arbeitslosengeld erhalten - aufgerundet 99 Euro. Ab dem 6.1. bis zum 14.10 war ich über Zeitarbeitsfirma beschäftigt und wurde direkt danach übernommen - ab 15.10 bis zum 31.12.
Ich bin Single, keine Kinder und habe Steuerklasse l.
Die einfache Entfernung zur Arbeit beträgt 33 km. Ich habe vom ersten Arbeitgeber 2012 Euro für Fahrtkosten bekommen, so dass ich an Fahrtkosten nur ca. 322 Euro ansetzen konnte.
Eine ZZV habe ich noch und der Jahresbeitrag beträgt 383 Euro aufgerundet.
Weitere nennenswerte Abzüge gibt es nicht.
Ich wollte meine Steuererklärung abgeben und bin überrascht, dass mein Steuerprogramm (und auch ELSTER) mir eine Nachzahlung von ca. 23 Euro anzeigt?
Wie kann so etwas sein?
Wäre über Tipps sehr dankbar!
Muss ich überhaupt eine Steuererklärung abgegeben? So wie ich es verstehe - bei Arbeitgeberwechsel nur dann, wenn in der LStB der Buchstabe „S“ eingetragen ist?
Bin über jede Hilfe dankbar!
ich bin neu hier und würde mich freuen, Hilfe zu bekommen.
Es geht um meine Steuererklärung 2020. Vom 1.Januar bis zum 5. Januar habe ich Arbeitslosengeld erhalten - aufgerundet 99 Euro. Ab dem 6.1. bis zum 14.10 war ich über Zeitarbeitsfirma beschäftigt und wurde direkt danach übernommen - ab 15.10 bis zum 31.12.
Ich bin Single, keine Kinder und habe Steuerklasse l.
Die einfache Entfernung zur Arbeit beträgt 33 km. Ich habe vom ersten Arbeitgeber 2012 Euro für Fahrtkosten bekommen, so dass ich an Fahrtkosten nur ca. 322 Euro ansetzen konnte.
Eine ZZV habe ich noch und der Jahresbeitrag beträgt 383 Euro aufgerundet.
Weitere nennenswerte Abzüge gibt es nicht.
Ich wollte meine Steuererklärung abgeben und bin überrascht, dass mein Steuerprogramm (und auch ELSTER) mir eine Nachzahlung von ca. 23 Euro anzeigt?
Wie kann so etwas sein?
Wäre über Tipps sehr dankbar!
Muss ich überhaupt eine Steuererklärung abgegeben? So wie ich es verstehe - bei Arbeitgeberwechsel nur dann, wenn in der LStB der Buchstabe „S“ eingetragen ist?
Bin über jede Hilfe dankbar!
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