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    Handwerkerkosten einreichen

    Hallo zusammen,

    ich habe mit meiner Lebensgefährtin (nicht verheiratet - keine gemeinsame Veranlagung) unsere gemeinsame Eigentumswohnung renoviert.
    Wir stehen beide auf den jeweiligen Handwerker-Rechnungen. Die meisten Rechnungen wurden aus administrativen Gründen vom Konto meiner Partnerin beglichen.

    Die Frage ist ob ich die Kosten in meiner Steuererklärung dennoch angeben darf bzw. ob es eine Rolle spielt wer die Kosten letztendlich überwiesen hat.

    Über eine aufklärende Antwort auf meine Frage würde ich mich freuen.

    Grüße,
    Cashjohnny




    #2
    Die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen erfordert auf Seite 4 in solchen Fällen Angaben. Auf Seite 5 könnte eine abweichende Aufteilung

    des Höchstbetrags von 6000,00 € beantragt werden, normalerweise wird der Höchstbetrag hälftig aufgeteilt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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