Hallo zusammen,
ich habe mit meiner Lebensgefährtin (nicht verheiratet - keine gemeinsame Veranlagung) unsere gemeinsame Eigentumswohnung renoviert.
Wir stehen beide auf den jeweiligen Handwerker-Rechnungen. Die meisten Rechnungen wurden aus administrativen Gründen vom Konto meiner Partnerin beglichen.
Die Frage ist ob ich die Kosten in meiner Steuererklärung dennoch angeben darf bzw. ob es eine Rolle spielt wer die Kosten letztendlich überwiesen hat.
Über eine aufklärende Antwort auf meine Frage würde ich mich freuen.
Grüße,
Cashjohnny
ich habe mit meiner Lebensgefährtin (nicht verheiratet - keine gemeinsame Veranlagung) unsere gemeinsame Eigentumswohnung renoviert.
Wir stehen beide auf den jeweiligen Handwerker-Rechnungen. Die meisten Rechnungen wurden aus administrativen Gründen vom Konto meiner Partnerin beglichen.
Die Frage ist ob ich die Kosten in meiner Steuererklärung dennoch angeben darf bzw. ob es eine Rolle spielt wer die Kosten letztendlich überwiesen hat.
Über eine aufklärende Antwort auf meine Frage würde ich mich freuen.
Grüße,
Cashjohnny
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