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NRW: Bescheide zu GSt-Messbetrag und -wert bezichnen Wohnung in MFH als EFH

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    NRW: Bescheide zu GSt-Messbetrag und -wert bezichnen Wohnung in MFH als EFH

    Hallo,
    meine Eltern habe für eine (vermietete) Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit 8 Parteien in NRW bereits die Bescheide für GSt-Messbetrag und GSt-Wert erhalten. Seltsamerweise wird die "Wirtschaftliche Einheit" in beiden als Einfamilienhaus bezeichnet. In der Erklärung (übermitteltes Formular) steht davon nichts, es wurde nach meiner Erinnerung auch nicht danach gefragt. Der Grundsteuerwert ist plausibel. Müssen sie jetzt was tun?
    Oder ist es nur ein Fehler, der sich etwa beim Abgleich mit dem digitalen Grundbuch ergeben hat?

    Vielen Dank schonmal vom Nasobem

    #2
    Zitat von nasobem Beitrag anzeigen
    es wurde nach meiner Erinnerung auch nicht danach gefragt
    Du fragst hier unter Allgemein und Projekt. In Mein Elster wird auf Seite 1 der Anlage Grundstück danach gefragt.

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      #3
      Im Übertragungsprotokoll der übermittelten Erklärung steht unter "Anlage Grundstück" zur Angabe der Grundstücksart das erfasste Gebäude. Steht da bei euch "Einfamilienhaus", dann habt ihr wohl versehentlich die falsche Gebäudeart gewählt und solltet mit eurem Finanzamt besprechen, ob und wie hier eine Korrektur zu erfolgen hat.
      Zuletzt geändert von HundKatzeMaus; 20.02.2023, 15:41.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        Für Wohnungseigentum gelten die Nettokaltmieten für Mietwohngrundstücke. Die entsprechen nicht denen von Einfamilienhäusern.

        Auch der Liegenschaftszinssatz unterscheidet sich.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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