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Nachzahlung für Kinderbetreuungskosten geltend machen in Lohnsteuererklärung

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    Nachzahlung für Kinderbetreuungskosten geltend machen in Lohnsteuererklärung

    Hallo zusammen,
    ich hoffe, irgendjemand kann mir einen Tipp geben, wie ich eine Nachzahlung für die Kinderbetreuungskosten in der Lohnsteuererklärung geltend machen kann.
    3 Jahre nachdem meine Tochter aus der OGS "raus" war und in der 7. Klasse war, bekamen wir eine saftige Nachzahlungsforderung der Stadt. Diese habe ich als Ratenzahlung vereinbart. Nun ist meine Tochter 16 Jahre alt und die Möglichkeit in der Lohnsteuererklärung Betreuungskosten abzusetzen ist nicht mehr gegeben. Bei meiner jüngeren Tochter habe ich diesen Button noch.
    Kann ich die Zahlungen aus dem letzten Jahr ca. 330€ an irgendeiner anderen Stelle geltend machen, z.B. unter außergewöhnliche Belastungen?
    Vielen Dank schon einmal fürs Lesen und Tipps geben.
    Gruß
    Fruity :-)

    #2
    Kinderbetreuungskosten können nur im Zahlungszeitpunkt berücksichtigt werden. Voraussetzung ist die Nichtvollendung des 14. Lebensjahres. Die spannende Frage ist natürlich, was passiert, wenn eine Nachzahlung zu einem Zeitpunkt erfolgt, wo das Kind schon zu alt ist für einen Zeitraum, wo es noch gegangen wäre. Aber das ist eine steuerliche Frage, die du mit dem steuerlichen Berater Deines Vertrauens klärst.

    Die Regelung in § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG ist abschließend, außergewöhnliche Belastung etc. geht nicht, wäre aber vermutlich sowieso unterhalb der zumutbaren Belastung.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Du könntest den Sachverhalt auch in dem Textfeld "ergänzende Angaben" dem Finanzamt mitteilen und um steuerliche Berücksichtigung bitten.
      SCJ timote
      Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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        #4
        Vielen Dank für eure Antworten. Unter "außergewöhnliche Belastungen" fand ich es auch nicht passend. Ich habe es jetzt mit den ergänzenden Angaben ausprobiert. Mal sehen, ob es akzeptiert wird.

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