Detaillierte Steuerberechnung falsch?

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  • SBuck
    Neuer Benutzer
    • 21.02.2023
    • 1

    #1

    Detaillierte Steuerberechnung falsch?

    Hallo, ich habe meine Daten eingetragen und gepüft, Elster meldet keinen Fehler. Die Steuerberchnung sagt, dass bei einem zu versteuerndem Einkommen von 24.298€ diese Einkommensteuer festgesetzt wird. Alle Steuertabellen und auch der EInkommensteuerrechner des BMF sagen aber etwas anderes. Ist das ein Fehler?
    Berechnung der Einkommensteuer laut Elster:
    zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
    nach dem Splittingtarif . . . . . . . . . . . . . 24.198. . . 9,6288 v.H. . . . . . 2.329
    tarifliche Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.329

    Dies sagt der BMF Rechner:
    Ergebnis der Berechnung der Einkommensteuer 2022

    Tabelle Allgemeine Besteuerungsmerkmale
    556,00 Euro 2,30 % 17,81 %
    0,00 Euro 0,00 %
    556,00 Euro 2,30 %
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45974

    #2
    Bietet das BMF überhaupt einen Rechner für Einkünfte an, die mit Progressionsvorbehalt zu versteuern sind ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Picard777
      Erfahrener Benutzer
      • 02.05.2006
      • 7877

      #3
      Die rhetorische Frage von Charlie24 ist mit "nein" zu beantworten. Bayern hat allerdings einen: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...ionsvorbehalt/
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45974

        #4
        Da kommt man dann auf steuerfreie Einkünfte von mehr als 13.000,00 €, die wegen des Progressionsvorbehalts den Steuersatz

        für die steuerpflichtigen Einkünfte entsprechend erhöhen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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