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Zeile 28 Lohnsteuerbescheinigung: Beiträge private KV / PV / Mindestvorsorgepauschale

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    Zeile 28 Lohnsteuerbescheinigung: Beiträge private KV / PV / Mindestvorsorgepauschale

    Hallo zusammen,

    wahrscheinlich ist diese Frage schon mal aufgekommen, ich habe aber keine Antwort gefunden. Entschuldigt bitte

    Es geht um Folgendes:

    Ich habe eine Eintragung in Z. 28 der Lohnsteuerbescheinigung (Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung oder Mindestvorsorgepauschale) in Höhe von ca. 780 Euro. Ich war im letzten Jahr als Werkstudentin tätig und studentisch versichert und gehe daher davon aus, dass dieser Betrag daraus irgendwie zustandegekommen ist.

    Wird der Betrag denn in der Einkommenssteuererklärung eingetragen? Wenn ja, wo?
    (Ich arbeite mit Elster.)

    Danke Euch und viele Grüße!
    Zuletzt geändert von u.sey; 23.02.2023, 20:24.

    #2
    Wird der Betrag denn in der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen? Wenn ja, wo? (Ich arbeite mit Elster.)
    Der Betrag steht zwar in deiner Lohnsteuerbescheinigung, er gehört aber nicht in die Einkommensteuererklärung.

    Du gibst in Zeile 16 bzw. 18 der Anlage Vorsorgeaufwand die Beträge ein, die dir die studentische KV für 2022 bescheinigt hat.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Der Betrag steht zwar in deiner Lohnsteuerbescheinigung, er gehört aber nicht in die Einkommensteuererklärung.

      Du gibst in Zeile 16 bzw. 18 der Anlage Vorsorgeaufwand die Beträge ein, die dir die studentische KV für 2022 bescheinigt hat.
      Lieber Charlie,

      vielen Dank für die schnelle Antwort, das hilft mir sehr weiter!

      Nur um nochmal sicherzugehen: Das bedeutet für mich, dass ich die Ziffer aus Z. 28 der Lohnsteuerbescheinigung in der Einkommenssteuererklärung nirgends eintrage, die Infos der KK über meine geleisteten Beiträge aber in den Zeilen 16 bzw. 18 in der Anlage Vorsorgeaufwand.

      Die Infos über diese Beiträge, die ich für die studentische Versicherung gezahlt habe, ist wiederum dem Informationsschreiben meiner KK (über gezahlte Beiträge zur Kranken-/Pflegeversicherung) zu entnehmen. Richtig?


      Danke und liebe Grüße

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        #4
        Zweimal richtig ! Die Krankenkasse hat die gezahlten Beiträge auch elektronisch übermittelt. Die kannst du über den Bescheinigungsabruf

        von Mein ELSTER auch in deine Steuererklärung übernehmen, ebenso die Lohnsteuerbescheinigung deines AG.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Zweimal richtig ! Die Krankenkasse hat die gezahlten Beiträge auch elektronisch übermittelt. Die kannst du über den Bescheinigungsabruf

          von Mein ELSTER auch in deine Steuererklärung übernehmen, ebenso die Lohnsteuerbescheinigung deines AG.
          Lieber Charlie,

          Danke für Deine schnellen und SEHR hilfreichen Antworten!! Jetzt weiß ich Bescheid.

          Liebe Grüße

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            #6
            Beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber wird bei den Vorsorgeaufwendungen eine Vorsorgepauschale berücksichtigt, die mehr oder weniger unabhängig ist von Deinen tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen. Diese Vorsorgepauschale wird in Zeile 28 ausgewiesen. Bei der Einkommensteuerveranlagung aber interessiert diese Pauschale nicht, da kommt es auf die tatsächlichen Aufwendungen an. Die Zeile 28 soll Dir und dem Finanzamt daher ermöglichen festzustellen, ob Du zur Erklärungsabgabe verpflichtet bist, weil Deine tatsächlichen Aufwendungen niedriger waren als die Pauschale und Dein Arbeitslohn bestimmte Beträge überstiegen haben. Deswegen wird der Wert aus Zeile 28 nirgends abgefragt. Dass das natürlich ein Laie gar nicht durchschauen kann, ist ein anderes Thema.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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