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Alleinerziehend Klasse 1 in 2 erst im November - Erstattung?

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    Alleinerziehend Klasse 1 in 2 erst im November - Erstattung?

    Hallo, ich war im kompletten Jahr 2022 alleinerziehend, habe aber erst im November erfahren, dass ich hier in die Klasse 2 wechseln kann, was ich dann auch beantragt habe. Mir wurde gesagt, ich kann über die Steuererklärung rückwirkend für die Monate 01/22 bis 11/22 die Differenz zwischen Klasse 1 und Klasse 2 beantragen. Wo muss ich das denn genau eintragen? Bei der vorläufigen Berechnung in Elster wird nur ein kleiner Betrag angegeben, so dass ich davon ausgehe, das wurde nicht berücksichtigt und ich muss irgendwo noch was eintragen. Kann mir jemand helfen? Danke und liebe Grüße!

    #2
    Du musst in der Anlage Kind die Angaben für Alleinerziehende machen, damit dann der entsprechende Freibetrag berücksichtigt wird.

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      #3
      Danke, das habe ich gemacht. Bekomme immer eine Fehlermeldung "
      Mit dieser Version des ELSTER-Moduls (ELeVErmaessigung - 2022) werden nur Anmeldungen für das Veranlagungsjahr 2022 unterstützt. Anmeldungen sind nur im Zeitraum 01.10.2021 bis 30.11.2022 zulässig. Klasse 2 hab ich ja seit November. Bin ich im falschen Formular?

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        #4
        Bin ich im falschen Formular?
        Ja ! Den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für das Jahr 2022 musst du in der Anlage Kind zur Einkommensteuererklärung 2022

        beantragen: https://www.elster.de/eportal/formul...eformulare/est
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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