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Pacht zu spät überwiesen

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    Pacht zu spät überwiesen

    Hallo,
    ein Pächter hat leider die Pacht von Ackerland, die 11.2022 fällig war, zu spät überwiesen, sodass sie erst am 02.01.2023 auf unserm Konto Wert gestellt wurde.
    Können wir die Pacht trotzdem in die 2022er-Steuererklärung eintragen?
    LG Monika

    #2
    Können wir die Pacht trotzdem in die 2022er-Steuererklärung eintragen?
    Für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen gilt die 10-Tagesregel von § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG, dazu gehört m. E. auch eine jährliche Pachtzahlung.

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__11.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke sehr!

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        #4
        Falls ihr ein Unternehmen seid und die von Charlie24 genannte 10-Tagesregelüberschritten würde, müsstet ihr die Pacht im alten Jahr buchen und als Gegenposten eine Forderung (s. § 252, Abs. 1, Nr. 5 HGB). Für private Pachtgeber dürfte das von Charlie24 Gesagte gelten. Weitere Details würden hier wohl den Rahmen sprengen.
        SCJ timote
        Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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