Hallo,
ein Pächter hat leider die Pacht von Ackerland, die 11.2022 fällig war, zu spät überwiesen, sodass sie erst am 02.01.2023 auf unserm Konto Wert gestellt wurde.
Können wir die Pacht trotzdem in die 2022er-Steuererklärung eintragen?
LG Monika
ein Pächter hat leider die Pacht von Ackerland, die 11.2022 fällig war, zu spät überwiesen, sodass sie erst am 02.01.2023 auf unserm Konto Wert gestellt wurde.
Können wir die Pacht trotzdem in die 2022er-Steuererklärung eintragen?
LG Monika
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