Entlastungsbetrag Alleinerziehende nicht berücksichtig

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  • Sibi
    Neuer Benutzer
    • 12.11.2020
    • 10

    #1

    Entlastungsbetrag Alleinerziehende nicht berücksichtig

    Hallo, der Entlastungsbetrag Alleinerziehende ist nicht berücksichtigt worden - in Jahr 2 nach Todesfall Vater - hat das mit Witwenstatus zu tun? Oder wie kann ich den Grund herausfinden? Oder sollte ich einen Einspruch formulieren (und wie)? Vielen Dank!
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15389

    #2
    Welche Software? Welches Jahr? Wurde der Betrag in der Elster-Berechnung berücksichtigt? Was steht in den Erläuterungen zum Bescheid?

    Kommentar

    • Sibi
      Neuer Benutzer
      • 12.11.2020
      • 10

      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Welche Software? Welches Jahr? Wurde der Betrag in der Elster-Berechnung berücksichtigt? Was steht in den Erläuterungen zum Bescheid?
      Es ist der Bescheid für 2021 (verwitwet seit 2020), Software Elster Direkteingabe, Erläuterungen: " Den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende konnte ich aufgrund Ihrer Angaben für das am xy 2004 geborene Kind nicht berücksichtigen." Warum nicht, das steht nicht im Bescheid. Ich hatte dies aber beantragt und eingegeben. Wie komme ich da weiter?

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15389

        #4
        Zitat von Sibi Beitrag anzeigen
        aufgrund Ihrer Angaben
        Da stellt sich die Frage: wie sind denn Deine Angaben auf Seite 8 der Anlage Kind?

        Kommentar

        • Hilfsprofi
          Erfahrener Benutzer
          • 04.11.2021
          • 520

          #5
          Wenn ich das richtig erinnere wird im Jahr nach dem Todesdatum letztmalig der Splitting-Tarif angewandt. Das führt zu einer deutlichen Steuerersparnis. Erst im Jahr darauf, hier 2022, ist es eine Einzelveranlagung und der Entlastungsbetrag wird berücksichtigt.

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          • multi
            Erfahrener Benutzer
            • 03.01.2018
            • 4275

            #6
            Zitat von Hilfsprofi Beitrag anzeigen
            Erst im Jahr darauf, hier 2022, ist es eine Einzelveranlagung und der Entlastungsbetrag wird berücksichtigt.
            Die Anwendung des Splittingtarifs bei Verwitweten im Jahr nach dem Tod des anderen Eheteils steht der Definition als alleinerziehend ausdrücklich nicht entgegen. Das kann also nicht der Grund sein.

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            • multi
              Erfahrener Benutzer
              • 03.01.2018
              • 4275

              #7
              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Da stellt sich die Frage: wie sind denn Deine Angaben auf Seite 8 der Anlage Kind?
              Und ob die Steuer-ID des Kindes angegeben wurde (wobei ich nicht geprüft habe, ob das Formular überhaupt zulässt, dass die für den Entlastungsbetrag zwingend erforderliche ID fehlt).

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              • Picard777
                Erfahrener Benutzer
                • 02.05.2006
                • 7877

                #8
                M.E. hätte sogar anteilig im Todesjahr der Entlastungsbetrag berücksichtigt werden können.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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