Wo kann ich die Steuerberaterkosten eintragen?
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Steuerberatungskosten nicht generell abzugsfähig sondern nur, soweit sie mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängen. Die Rechnung des Steuerberaters ist also ggf. auf verschiedene Einkunftsarten aufzuteilen. In der Rechnung werden in der Regel auch die einzelnen Einkunftsarten gesondert ausgewiesen. Nebenkosten und Mehrwertsteuer kommen anteilig dazu. Die in der Rechnung ausgewiesenen Kosten für die private Steuererklärung als solche ist nicht abzugsfähig.
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