Allervorsorgevertrag

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  • Ike_Lach
    Neuer Benutzer
    • 28.02.2023
    • 3

    #1

    Allervorsorgevertrag

    Hallo ihr lieben,

    ich habe von meiner Versicherung ( Allervorsorgevertrag )
    und das muss ich nun versteuern. Nun weiß ich leider nicht wo ich das eintragen muss ich hoffe ihr könnt mir helfen.
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  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15389

    #2
    Leistungen aus der Riesterrente gehören in die Anlage R-AV zur Einkommensteuererklärung. Die Anlage findest Du nicht hier im Forum. Deshalb verschieb ich Deine Frage in ein passenderes Unterforum.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45976

      #3
      Leistungen nach Nummer 7 der Leistungsbescheinigung sind in der Zeile 21 der Anlage R-AV / bAV einzutragen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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