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Kosten bei unregelmäßiger Arbeit an weit entfernter Tätigkeitsstätte im Zweitjob

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    Kosten bei unregelmäßiger Arbeit an weit entfernter Tätigkeitsstätte im Zweitjob

    Hallo!

    ich frage mich, wie ich Kosten für Unterkunft, Fahrten und Verpflegungsmehraufwand im folgenden Szenario in der Steuererklärung geltend machen kann: Neben einer Hauptbeschäftigung gehe ich einer Nebenbeschäftigung in Steuerklasse VI nach. Diese Nebentätigkeit erledige ich meißtens im Homeoffice, muss jedoch in unregelmäßigen Abständen zur Tätigkeitsstätte, um dort einen oder zwei Tage zu arbeiten. Diese befindet sich mehr als 500 km entfernt von der eigenen Wohnung, es ist also eine Hinfahrt am Vortag und eine Hotelübernachtung erforderlich.

    Folgende Möglichkeiten würde ich sehen:
    • Beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten (Das ist die Auskunft, die ich telefonisch von meinem FA erhalten habe. Ich glaube aber nicht, dass das richtig ist, da ich der Tätigkeit ja an der ersten Tätigkeitsstätte des AG nachgehe und nicht an einem auswärtigen Ort)
    • Entfernungspauschale für die Fahrten (doch wo kommen dann die Übernachtungskosten hin?)
    • Doppelte Haushaltsführung
    Die doppelte Haushaltsführung erscheint mir plausibel. Ist es dann richtig, für jede Reise zum Arbeitsort eine neue doppelte Haushaltsführung anzumelden? Die doppelte Haushaltsführung wäre dann nach einem oder zwei Tagen auch wieder vorbei. Es scheint keine Mindestdauer einer doppelten Haushaltsführung zu geben.

    Für Antworten und Erfahrung bin ich dankbar!

    #2
    Ob dein zweiter Arbeitgeber seine Betriebsstätte als erste Tätigkeitsstätte festgelegt hat, könnte aus deinem Arbeitsvertrag ersichtlich sein.

    In diesem Fall käme nur doppelte Haushaltsführung in Betracht und keine Auswärtstätigkeit. Wenn es keine vertragliche Festlegung einer ersten

    Tätigkeitsstätte gibt, gilt § 9 Abs. 4 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html

    Das ist alles kein Thema der elektronischen Steuererklärung !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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