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Fahrtkostenpauschale teils PKW, teils Öffis

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    Fahrtkostenpauschale teils PKW, teils Öffis

    Moin miteinander, ich habe das Forum bereits durchsucht, aber keinen Thread gefunden, der meine Frage beantworten würde, daher versuche ich es auf diesem Wege.

    Es geht ums Steuerjahr 2021 (bin etwas spät dran, ich weiß ;-)) und konkret um die Anlage N, Punkt 9, 1. Tätikeitsstätte.

    Ich habe seit September 2021 ein Jobticket, wovon mir der Arbeitgeber die Hälfte erstattet. Ich bin aber auch teilweise mit dem Privatpkw ins Büro gefahren (bis Ende August komplett, ab September wegen für den ÖPNV teilweise ungünstiger Arbeitszeiten). Die Gesamtkosten für das Jobticket gebe ich in Zeile 35 an, die hälftige Erstattung in Zeile 39.

    Zusätzlich gebe ich in Zeile 35 die arbeitstäglichen Kilometer zwischen Wohnung und 1. Arbeitsstätte an (23 km). Dann aber meckert Elster, weil ich sowohl eine Angabe beim ÖPNV als auch bei private PKW-Fahrten gemacht habe.

    Was soll ich tun? Ich kann ja keine der beiden Angaben unterschlagen, da ich sowohl mit dem PKW als auch mit den Öffis gefahren bin.

    Danke für Unterstützung.

    Grüße

    AlienorChex


    #2
    Dann mache eben 2 oder 3 Einträge. Der Bereich lässt sich duplizieren. Du musst die Zahl der Tage für jeden Eintrag ermitteln und die Urlaubstage

    auf die Einträge aufteilen, falls sich der Jahresurlaub auf beide Zeiträume verteilt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Es gilt grundsätzlich die Entfernungspauschale, egal ob Du mit dem ÖPNV oder mit dem privaten PKW fährst. Also für alle Tage die km eintragen und keine ÖPNV-Kosten. Das ergibt sich aus § 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 EStG. Erst ab Gesamtkosten von 4500 € muss differenziert werden. Davon geht nur das ab, was der Arbeitgeber konkret erstattet. Wobei auch da noch zu prüfen wäre, ob der Zuschuss evtl. bereits durch den Arbeitgeber pauschal versteuert wurde. Wenn der Arbeitgeber mit 25% pauschal versteuert hat muss der Zuschuss nicht von der Entfernungspauschale abgezogen werden, ansonsten schon. Nachzulesen in § 40 Abs. 2 EStG.
      Zuletzt geändert von Telepeter; 05.03.2023, 16:02.

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        #4
        Danke. Ich komme auf jährlich ca 1600 Euro Fahrtkosten (230 AT x 23 km einfache Fahrt x 0,30 Euro). Heißt das in diesem Fall, dass ich die Gesamtkosten fürs ÖPNV-Ticket einfach weglassen kann und nur die Arbeitgebererstattung anzugeben brauche?

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          #5
          Genau so ist es. Wobei die Arbeitgebererstattung nur dann gegenzurechnen ist, wenn sie nicht mit 25% pauschal versteuert wurde. Wenn sie anzurechnen ist steht der Betrag in Ziff. 17 oder 18 der Lohnsteuerbescheinigung und muss in Zeile 39 der Anlage N eingetragen werden - bzw. steht da schon, wenn die Lohnsteuerbescheinigung elektronisch abgerufen wurde.

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            #6
            Dankeschön. Genau, der AG-Zuschuss zum Öffi-Ticket ist in Zeile 17 der Lohnsteuerbescheingung als "steuerfrei" eingetragen und in Zeile 39 der Anlage N. Perfekt, danke.

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