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Handwerkerrechnungen für noch nicht genutzte Wohnung

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    Handwerkerrechnungen für noch nicht genutzte Wohnung

    Es geht um eine Wohnung, die meinem Bruder und mir zu je 50% gehört.
    Es gibt aus 2022 mehrere Handwerkerrechnungen für die Wohnung, die noch nicht genutzt wird und vermietet werden soll.
    Muss bzw kann ich die Rechnungen in meiner Einkommensteuererklärung berücksichtigen?
    Die Rechnungen sind nur auf mich ausgestellt worden.

    #2
    Ihr müsst eine gesonderte Feststellungserklärung mit einer Anlage V erstellen. Die Einkünfte werden Euch dann hälftig zugerechnet. Das Formular für 2022 steht aber erst Ende März 2023 zur Verfügung. Die Renovierungskosten können dort geltend gemacht werden, auch wenn noch keine Mieteinnahmen in 2022 erzielt wurden.

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      #3
      Dass die Rechnungen nur auf Dich ausgestellt sind ist kein Problem solange es keine umsatzsteuerpflichtige Vermietung ist (Regelfall). Wenn Ihr die Rechnungen intern hälftig bezahlt habt geht das so in Ordnung. Wenn Du allerdings die Rechnungen intern auch alleine gezahlt hast könntet Ihr diesen Aufwand in der Feststellungserklärung als Sonderwerbungskosten deklarieren die nur Dir zugerechnet werden. Der Weg führt aber immer über die Feststellungserklärung, genauer gesagt die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, nie über die eigenen persönlichen Einkommensteuererklärungen.

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        #4
        Danke für die schnelle Antwort. Ich konnte die Anlage V anhängen und habe sie mir angeschaut. Das Thema ist mir dann doch zu komplziert. Deshalb werde ich mir professionelle Hilfe holen.

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