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Kinderfreibetrag bei Neugeborenen Kind

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    Kinderfreibetrag bei Neugeborenen Kind

    Hallo werte Einkommensteuerfreunde/innen,

    ich habe eine Frage bezüglich des Kinderfreibetrages.
    Wir haben unsere Daten in Elster eingetragen. Hierbei ist auch die Anlage Kind Neu hinzugekommen, da wir seit Oktober letzten Jahres
    unseren Sohn dazu bekommen haben.
    Nachdem ich den Button "Prüfen" gedrückt hatte, habe ich sehen können das der Kinderfreibetrag zwar unter Solitaritätsberechnung erwähnt wurde.
    Jedoch bei der Einkommensteuerberechnung ist dieses noch nicht automatisch übernommen worden, da vom Finanzamt noch eine Günstigerprfüung
    durchgeführt wird.
    Aber wie sieht die nun aus? Wir haben für 3 Monate Anspruch auf Kindergeld. Welches wir auch erhalten haben.
    Wird jetzt bei der Günstigerprüfung jetzt diese 3 gezahlten Kindergeldsummen von der Steuerermässung abgezogen?
    Oder wird für das ganze Jahr das Kindergeld berechnet?

    Beispiel: Unser zu Versteuerndes Einkommen ist 6500,00 €
    Mit Einbezug des Kinderfreibetrages 2022 wären es 4500,00 €
    Kindergeld wurde uns insgesamt 3 Monate 657 € gezahlt, da erst im Oktober geboren.

    Heißt das jetzt (grob gerechnet), das die Differenz von 6500 € zu 4500 €= 2000 € abzüglich des Gezahlten Kindergeldes von 657 € = 1343 € am Ende
    der Steurerstattung zugerechnet wird?

    Kann mir hier einer wohl weiterhelfen?

    Mit Besten Grüßen
    Haggy

    #2
    Hallo Haggy100,
    Kindergeld gibt es nur ab der Geburt also in 2022 drei Monate.
    Das Finanzamt macht die Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag.
    Bei vielen mit einem Durchschnittseinkommen als Otto-Normalverbraucher ist meist das Kindergeld günstiger.

    Tschüß

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      #3
      Die Günstigerprüfung bei der Einkommensteuer greift erst bei höheren Einkünften. In den meisten Fällen reicht das Kindergeld aus, um die

      erforderliche Freistellung des Existenzminimums und des Betreuungsbedarfs zu bewirken. Dann taucht das in der Steuerberechnung nicht auf.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Die Günstigerprüfung bei der Einkommensteuer greift erst bei höheren Einkünften. In den meisten Fällen reicht das Kindergeld aus, um die

        erforderliche Freistellung des Existenzminimums und des Betreuungsbedarfs zu bewirken. Dann taucht das in der Steuerberechnung nicht auf.
        Was bedeutet höhere Einkünfte? Sind 45000 € nach abzüglich aller angesetzten Webungskosten und Erstattungsfähigen Kosten Hoche Einkünfte?
        Und wenn man nur 3 Monate Kindergeld gezahlt bekommen hat. Ist das dann ausreichend bzw. Günstiger?
        Wie geschrieben würde bei uns eine Steuerermäßigung beim Kinderfreibetrag gegenüber der eventuell zu erstattenen Summe ca. 2000,00 ausmachen.
        Kindergeld wurde aber nur 657 € gezahlt. Dann würde die Günstigerprüfung doch den Kinderfreibetrag nehmen? Oder?
        Wenn das richtig ist. Wie wird das dann gerechent. Grob erklärt.

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          #5
          Wie kommen Sie auf 2.000 €? Den KFB gibt es wie das Kindergeld erst ab Geburt, d.h. für drei Monate.

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            #6
            Ich habe die für 2022 maßgeblichen Grenzwerte nicht im Kopf, die findet man aber sicher im Internet.

            Wie geschrieben würde bei uns eine Steuerermäßigung beim Kinderfreibetrag gegenüber der eventuell zu erstattenen Summe ca. 2000,00 ausmachen.
            Kindergeld wurde aber nur 657 € gezahlt.
            Deine Annahme ist sicher falsch. Falls die 657,00 € für die 3 Monate nicht ausreichen würden, würden 3/12 des Kinderfreibetrags angesetzt

            Siehe auch § 31 und § 32 Abs. 6 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__31.html https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html

            Aus Vereinfachungsgründen werden bei der BMG für den Soli und die Kirchensteuer Jahreswerte angesetzt
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Bei einem zu versteuerndem Einkommen von 6.500 Euro zahlst Du doch gar keine Steuer! Der Kinderfreibetrag würde sich ja gar nicht auswirken. Weniger als Null Steuer gibt es nicht.

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