Hallo, ich hätte folgende Frage:
Gehören Stiefeltern zu den Angehörigen nach § 15 AO, denen man bei der Erstellung zukünftiger Steuererklärungen helfen darf bzw. diese über Elster über den eigenen Zugang einreichen darf (ohne dass ein eigener Zugang beantragt werden muss)?
Gehören Stiefeltern zu den Angehörigen nach § 15 AO, denen man bei der Erstellung zukünftiger Steuererklärungen helfen darf bzw. diese über Elster über den eigenen Zugang einreichen darf (ohne dass ein eigener Zugang beantragt werden muss)?
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