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Ist eine Unterstützung bei der Steuererklärung von Stiefeltern erlaubt?

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    Ist eine Unterstützung bei der Steuererklärung von Stiefeltern erlaubt?

    Hallo, ich hätte folgende Frage:

    Gehören Stiefeltern zu den Angehörigen nach § 15 AO, denen man bei der Erstellung zukünftiger Steuererklärungen helfen darf bzw. diese über Elster über den eigenen Zugang einreichen darf (ohne dass ein eigener Zugang beantragt werden muss)?

    #2
    Gehören Stiefeltern zu den Angehörigen nach § 15 AO,
    Sicher, mit dem Stiefelternteil ist man in gerader Linie verschwägert. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1590.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Sicher, mit dem Stiefelternteil ist man in gerader Linie verschwägert. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1590.html
      Alles klar, vielen Dank.

      Wenn das Stiefelternteil sich entschließt, selbst für die Zukunft einen Elster-Zugang einzurichten, würde (aus rechtlichen Gründen) etwas dagegen sprechen, wenn man als Familienmitglied über deren Zugang dann zukünftige Steuererklärungen einreicht und die vorgefertigte Steuererklärung als Grundlage verwendet? Die Erlaubnis dazu würde man sich dann ja natürlich vorher noch vom Stiefelternteil einholen, falls nichts dagegen spricht.

      Kommentar


        #4
        Wenn sich ein Stiefelternteil selbst ein Konto bei Mein ELSTER einrichtet, ist er auch selbst der Datenübermittler.

        Wer die Erklärungen in diesem Konto tatsächlich erstellt, ist nicht feststellbar. Da man Angehörigen helfen darf,

        ohne gegen das Steuerberatungsgesetz zu verstoßen, darf auch ein Stiefkind die Erklärung erstellen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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