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Riester Rente - Wo einzutragen?

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    Riester Rente - Wo einzutragen?

    Hallo,
    ich habe von meinem Anbieter eine Bescheinigung für meine Riester Rente nach § 92 ESTG für das Jahr 2022 erhalten. In diesem Schreiben finde ich den Betrag für die geleisteten Altersvorsorgebeiträge (Beiträge und Tilgungsleistungen ohne Zulage) sowie die Angabe für die erhaltene Zulage für das Beitragsjahr 2021.

    Ich bin berufstätig und somit zahle ich auch in die gesetzliche Rentenversicherung.

    Nun lese ich, dass ich diese Angaben im Formular AV eintragen soll...ich weiß aber nicht in welchen genauen Zeilen bzw. Feldern bei Elster ich diese Angaben machen soll. Dann weiß ich nicht: Bin ich mittelbar oder unmittelbar begünstigt?

    Kann mir jemand hier bitte helfen?

    Danke.

    Liebe Grüße

    #2
    Wenn du normal sozialversicherter AN bist, bist unmittelbar begünstigt. In die Anlage AV musst du nicht viel eintraqgen. Ggf. noch Zusatzangaben zur Steuerberechnung.

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      #3
      Danke schon einmal für die Antwort. Wenn ich unmittelbar begünstigt bin, macht es überhaupt einen Sinn meine Riester-Rente anzugeben? Bringt es mir dann etwas? Früher habe ich unter Sonderausgaben einfach eingetragen, wie viel ich für meine Riester-Rente im letzten Jahr insgesamt bezahlt habe. Nun finde ich kein geeignetes Feld bei AV , um diese Summen überhaupt einzutragen.

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        #4
        Die Summe wie gesagt, bei sonstige Angaban... Ob die steuerliche Ermäßigung günstiger ist als die Zulage teilt dir das FA mit. Gibst du nichts ein, wirst du es nie erfahren.

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          #5
          Nun finde ich kein geeignetes Feld bei AV , um diese Summen überhaupt einzutragen.
          Die geleisteten Beiträge werden nicht mehr in der Anlage AV abgefragt. Die musst du in der Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung

          erfassen. Dann siehst du in der Steuerberechnung auch, ob die Günstigerprüfung erfolgreich ist.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Vielen Dank Charlie24

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