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Häusliches Arbeitszimmer - Wohngebäudemodernisierung

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    Häusliches Arbeitszimmer - Wohngebäudemodernisierung

    Hallo zusammen,
    ich habe in meinem Haus eine Verglasung der Terrasse (Sommergarten) und eine Photovoltaikanlage eingebaut. Beide Maßnahmen erhöhen ja eigentlich den Gebäudewert. Beim häuslichen Arbeitszimmer schreibe ich den Gebäudewert mit 2% pro Jahr ab. Kann ich diese Erweiterungsmaßnahmen auf den Gebäudewert addieren und damit die Abschreibungssumme erhöhen? Zumindest die Photovoltaikanlage hat ja einen direkten Einfluss auf die Stromkosten des Arbeitszimmers. Die anrechenbaren Stromkosten werden ja geringer. Also müssen doch die Herstellungskosten der Photovoltaikanlage zumindest irgendwie Einfluss auf das häusliche Arbeitszimmer haben, oder? Aber auch durch die fest mit dem Haus verbundene Verglasung, erhöht sich ja der Gebäudewert...
    Gruß und Dank für eure Antworten

    #2
    Das ist meiner Meinung nach keine Frage zur elektronischen Steuererklärung.

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      #3
      Alles Fragen an den Steuerberater ! Photovoltaikanlagen werden schon mal als bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens behandelt,

      wie sollen sich die auf die AfA des Arbeitszimmers auswirken ? Ein Wintergarten erhöht die Wohnfläche (1/2-Anrechnung statt 1/4), der Anteil

      des Arbeitszimmers an der gesamten Wohnfläche sinkt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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