Im Schreiben des Bundesministeriuns der Finanzen vom 22. Febuar 2022 an die Oberste Finanzbehörde der Länder heißt es zur die Abschreibung von Computerhardware: "Es wird nicht beanstandet, wenn abweichend zu § 7 Absatz 1 Satz 4 EStG die Abschrei-bung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe vorgenommen wird.". Also Abschreibung zu 100 % im Jahr der Neu-Anschaffung 2022. Ich möchte diese Möglicheit nutzen und würde gerne wissen, ob ich dabei irgendetwas zu beachten habe, was von dem üblichen Vorgehen bei Abschreibungen abweicht. Spezielle Hinweise an das Finanzamt beispielsweise oder müssen die Belege beigefügt werden oder oder oder?
Link zum Schreiben des Bundesministeriums: https://www.bundesfinanzministerium....arbeitung.html
Link zum Schreiben des Bundesministeriums: https://www.bundesfinanzministerium....arbeitung.html
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