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    Alten Steuerberater löschen

    Hallo zusammen,

    auf meiner Suche, wo ich in Elster Online einen seit Jahren nicht mehr für mich tätigen und von mir nie angegebenen Steuerberater löschen kann, bin ich leider nicht fündig geworden. Habt Ihr eine Idee, wo ich die Daten des alten Steuerberaters löchen kann?

    Vielen Dank!

    Viele Grüße
    Michael

    #2
    Das kommt jetzt drauf an, was du meinst. In der Vollmachtsdatenbank muss der StB selbst sich raus löschen. Bei der Steuererklärung sollte er einfach nicht mehr erwähnt werden. Ansonsten Sonstige Nachricht ans FA.

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      #3
      Okay, danke.
      Aber bevor ich auf das FA zugehe, würde ich gern prüfen, wo bzw. wie diese "Vollmachtsdatenbank" einzusehen ist. Bei diesem 'tollen' Tool ist m.M.n. leider fast nichts wirklich intuitiv...

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        #4
        Hab's doch gefunden....

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          #5
          Hab's doch gefunden....
          Gefunden wo ? Das zu verraten wäre nicht schlecht, der Bereich ist wirklich nicht intuitiv zu bedienen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Auf der Landingpage, linke Spalte unter "Formulare & Leistungen" > "Vollmachten verwalten" > "Vollmachtengeber"

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              #7
              NUR, lustigerweise ist das bei mir leer, so dass ich das FA anschreiben muss... Digitalisierung in Deutschland im Jahre 2023! :-)

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                #8
                NUR, lustigerweise ist das bei mir leer, so dass ich das FA anschreiben muss... Digitalisierung in Deutschland im Jahre 2023! :-)
                Wenn die Vollmachterteilung an diesen Steuerberater Jahre zurückliegt, wundert mich das nicht. Wer soll das einpflegen ?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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