Energiepreispauschale für Studierende

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  • Andy30
    Erfahrener Benutzer
    • 15.11.2017
    • 157

    #1

    Energiepreispauschale für Studierende

    Vorab: Bin nicht ganz sicher, ob diese Frage hierher gehört.

    Unsere studierende Tochter möchte die Energiepreispauschale beantragen und benötigt dafür u. a. ein persönliches ELSTER-Zertifikat.

    Kann sie dafür auch das meinige verwenden? Ich erstelle und versende ja bisher immer auch ihre Erklärungen mit meinem Zertifikat.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45977

    #2
    Kann sie dafür auch das meinige verwenden?
    Nach meiner Kenntnis ist das nicht möglich. Sie muss sich schon selbst registrieren, dabei geht es nämlich um die eindeutige Identifizierung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45977

      #3
      Es ist auch möglich, sich mit der Onlinefunktion des Ausweises zu identifizieren.

      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • Andy30
        Erfahrener Benutzer
        • 15.11.2017
        • 157

        #4
        Danke, Charlie24, einen Ausweis mit Online-Funktion hat sie leider nicht.

        Kommentar

        • Kloebi
          Erfahrener Benutzer
          • 20.02.2011
          • 4670

          #5
          Aber das ksotenlose Elsterzertifikat geht ja relativ schnell.

          Kommentar

          • Andy30
            Erfahrener Benutzer
            • 15.11.2017
            • 157

            #6
            Ja, das kriegen wir schon hin.

            Kommentar

            • Picard777
              Erfahrener Benutzer
              • 02.05.2006
              • 7877

              #7
              Zitat von Andy30 Beitrag anzeigen
              Danke, Charlie24, einen Ausweis mit Online-Funktion hat sie leider nicht.
              Dann soll sie kostenlos die Onlinefunktion bei der Kommune aktivieren lassen :-)

              Die neueren Ausweise sind alle grundsätzlich freigeschaltet (Ausnahme Minderjährige), es sei denn es wurde aktiv widersprochen. Bei älteren Persos war es genau umgekehrt. Aber wie gesagt, die Aktivierung ist mittlerweile kostenlos und kann ggf. sogar online bei der Kommune beantragt werden.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar

              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45977

                #8
                Aber wie gesagt, die Aktivierung ist mittlerweile kostenlos und kann ggf. sogar online bei der Kommune beantragt werden.
                Man kann die Freischaltung mit der AusweisApp2 auch selbst durchführen. Man muss nur das Schreiben mit der Transport-PIN finden.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar

                • Andy30
                  Erfahrener Benutzer
                  • 15.11.2017
                  • 157

                  #9
                  Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen

                  Aber wie gesagt, die Aktivierung ist mittlerweile kostenlos und kann ggf. sogar online bei der Kommune beantragt werden.
                  Das ist mir ganz neu, werden wir aber auf jeden Fall mal versuchen.

                  Kommentar

                  • L. E. Fant
                    Erfahrener Benutzer
                    • 20.09.2013
                    • 15389

                    #10
                    Mit dem Pass scheint das jedenfalls nicht zu funktionieren. Einen Ausweis hab ich nämlich nicht.

                    Kommentar

                    • Charlie24
                      Erfahrener Benutzer
                      • 14.03.2014
                      • 45977

                      #11
                      Mit dem Pass scheint das jedenfalls nicht zu funktionieren
                      So ist das wohl. Nur beim sog. neuen Personalausweis, der aber inzwischen gar nicht mehr so neu ist.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      • timote
                        Erfahrener Benutzer
                        • 24.01.2023
                        • 747

                        #12
                        Ich habe z.B. kein NFC-fähiges Smartphone für die AusweisApp2. Ich würde stattdessen ein geeignetes Kartenlesegerät benötigen.
                        Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie die Online-Ausweisfunktion erfolgreich nutzen können? Das erfahren Sie hier.

                        Eins der genannten Geräte kostet z.B. € 60 - € 70.
                        SCJ timote
                        Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

                        Kommentar

                        • Charlie24
                          Erfahrener Benutzer
                          • 14.03.2014
                          • 45977

                          #13
                          Ich habe z.B. kein NFC-fähiges Smartphone für die AusweisApp2.
                          Ich habe ein NFC-fähiges Smartphone für die AusweisApp2, die Verbindung läuft aber nur stabil, wenn ich die Schutzhülle

                          meines Smartphones entferne.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar

                          • Andy30
                            Erfahrener Benutzer
                            • 15.11.2017
                            • 157

                            #14
                            Die nachträgliche Aktivierung soll 12 EUR kosten. Außerdem wäre ein Lesegerät notwendig. Und das alles für nur eine Anwendung? Wir werden es hier über ein Elster-Zertifikat machen.

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                            • Charlie24
                              Erfahrener Benutzer
                              • 14.03.2014
                              • 45977

                              #15
                              Die nachträgliche Aktivierung soll 12 EUR kosten. Außerdem wäre ein Lesegerät notwendig.
                              Manche Kommunen scheinen da erfinderisch zu sein. Viele aktuelle Smartphones unterstützen NFC und ersetzen so ein Lesegerät.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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