Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Über BUN Knappschaft abgerechneter Aushilfsjob

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Über BUN Knappschaft abgerechneter Aushilfsjob

    Hallo,
    Ich hatte letztes Jahr neben Kapitaleinkünften nur einen Aushilsjob. Die Firma hat den Job über BUN Knappschaft abgerechnet. AFAIK sind diese Jobs pauschal vom Arbeitgeber versteuert. Muß ich trotzden die Anlage N ausfüllen und den Job eintragen?

    #2
    Muß ich trotzden die Anlage N ausfüllen und den Job eintragen?
    Pauschal versteuerte Minijobs sind nicht in der Anlage N zu erklären. Wenn die EPP nicht vom Arbeitgeber ausbezahlt wurde,

    solltest du trotzdem eine Einkommensteuererklärung einreichen und die Anlage Sonstiges ausfüllen. Ob deine Kapitalerträge

    zu erklären sind, kann ich nicht beurteilen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    Lädt...
    X