Hallo,
Ich hatte letztes Jahr neben Kapitaleinkünften nur einen Aushilsjob. Die Firma hat den Job über BUN Knappschaft abgerechnet. AFAIK sind diese Jobs pauschal vom Arbeitgeber versteuert. Muß ich trotzden die Anlage N ausfüllen und den Job eintragen?
Ich hatte letztes Jahr neben Kapitaleinkünften nur einen Aushilsjob. Die Firma hat den Job über BUN Knappschaft abgerechnet. AFAIK sind diese Jobs pauschal vom Arbeitgeber versteuert. Muß ich trotzden die Anlage N ausfüllen und den Job eintragen?
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