Ich habe folgende Verständnisfrage:
Ich lebe getrennt und habe ein Kind. Da das Kind bei ihrer Mutter lebt und gemeldet ist, beziehe ich kein Kindergeld. Einen Freibetrag von 0,5 h habe ich auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.
Trotzdem wird mir der Freibetrag bei der Einkommenssteuererklärung nicht angerechnet, weil man irgendwie eine Vergleichsrechnung mit dem Kindergeld anstellt, was ich aber überhaupt nicht beziehe. Lediglich beim Solidaritätszuschlag kommt der Kinderfreibetrag zur Geltung.
Kennt sich da jemand aus.
Danke für die Rückmeldungen
Ich lebe getrennt und habe ein Kind. Da das Kind bei ihrer Mutter lebt und gemeldet ist, beziehe ich kein Kindergeld. Einen Freibetrag von 0,5 h habe ich auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.
Trotzdem wird mir der Freibetrag bei der Einkommenssteuererklärung nicht angerechnet, weil man irgendwie eine Vergleichsrechnung mit dem Kindergeld anstellt, was ich aber überhaupt nicht beziehe. Lediglich beim Solidaritätszuschlag kommt der Kinderfreibetrag zur Geltung.
Kennt sich da jemand aus.
Danke für die Rückmeldungen
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