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Kinderfreibetrag vs. Kindergeld

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    Kinderfreibetrag vs. Kindergeld

    Ich habe folgende Verständnisfrage:
    Ich lebe getrennt und habe ein Kind. Da das Kind bei ihrer Mutter lebt und gemeldet ist, beziehe ich kein Kindergeld. Einen Freibetrag von 0,5 h habe ich auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.
    Trotzdem wird mir der Freibetrag bei der Einkommenssteuererklärung nicht angerechnet, weil man irgendwie eine Vergleichsrechnung mit dem Kindergeld anstellt, was ich aber überhaupt nicht beziehe. Lediglich beim Solidaritätszuschlag kommt der Kinderfreibetrag zur Geltung.
    Kennt sich da jemand aus.
    Danke für die Rückmeldungen

    #2
    Lediglich beim Solidaritätszuschlag kommt der Kinderfreibetrag zur Geltung.
    Das ist bei durchschnittlichen Einkünfte so. Die Günstigerprüfung bei der Einkommensteuer greift erst bei höheren Einkünften.

    Dir wird der halbe Kindergeldanspruch zugerechnet. Dass das Kindergeld an die Mutter ausbezahlt wird, wird bei der Bemessung

    der Höhe deiner Unterhaltszahlungen für das Kind berücksichtigt.

    Der Benutzername ist als Titel eines Themas nicht aussagekräftig, bitte ändern !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die Antwort

      Kommentar

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