Hallo zusammen,
ich habe eine UG gegründet und muss dafür die Körperschaftssteuererklärung abgegen.
Hierzu habe ich eine Rückfrage bzgl. dem "steuerlichen Einlagenkonto" (Anlage 1. Anlage KSt 1 F). Es wäre super, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte!
Sachverhalt:
Im ersten Jahr habe ich die UG mit einem Stammkapital i.H.v. 1.000€ gegründet.
In der KSt 1 F habe ich dazu bei "Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos (§ 27 Absatz 2 Satz 1 KStG) und des durch Umwandlung von Rücklagen entstandenen Nennkapitals (§ 28 Absatz 1 Satz 3 KStG)" 1.000 € angegeben." Zusätzlich habe ich einen Jahresüberschuss i,H.v. 100€ welches ich in der Anlage GK angegeben habe.
Im nächsten Jahr habe ich keine Veränderungen an dem Stammkapital durchgeführt. Das Stammkapital beträgt weiterhin 1000€.
Das Eigenkapital erhöht sich aus dem Vorjahr um 25€ gesetzliche Rücklage und 75€ Gewinnrücklagen.
Nach meinem Verständnis erhöht sich das "Steuerliche Einlagenkonto" nur bei verdeckten oder offenen Einlagen. D.h. wenn ich als Beherrschender Gesellschafter keine Einlage tätige, bleibt das "Steuerliche Einlagenkonto" unberührt.
Ich würde dann bei "Bestand nach § 27 Absatz 2 Satz 1 KStG zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres" 0 eingeben, da ich keine weiteren Einlagen zum Stammkapital hinzugefügt habe.
Vielen Dank
Tobo
ich habe eine UG gegründet und muss dafür die Körperschaftssteuererklärung abgegen.
Hierzu habe ich eine Rückfrage bzgl. dem "steuerlichen Einlagenkonto" (Anlage 1. Anlage KSt 1 F). Es wäre super, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte!
Sachverhalt:
Im ersten Jahr habe ich die UG mit einem Stammkapital i.H.v. 1.000€ gegründet.
In der KSt 1 F habe ich dazu bei "Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos (§ 27 Absatz 2 Satz 1 KStG) und des durch Umwandlung von Rücklagen entstandenen Nennkapitals (§ 28 Absatz 1 Satz 3 KStG)" 1.000 € angegeben." Zusätzlich habe ich einen Jahresüberschuss i,H.v. 100€ welches ich in der Anlage GK angegeben habe.
Im nächsten Jahr habe ich keine Veränderungen an dem Stammkapital durchgeführt. Das Stammkapital beträgt weiterhin 1000€.
Das Eigenkapital erhöht sich aus dem Vorjahr um 25€ gesetzliche Rücklage und 75€ Gewinnrücklagen.
Nach meinem Verständnis erhöht sich das "Steuerliche Einlagenkonto" nur bei verdeckten oder offenen Einlagen. D.h. wenn ich als Beherrschender Gesellschafter keine Einlage tätige, bleibt das "Steuerliche Einlagenkonto" unberührt.
Ich würde dann bei "Bestand nach § 27 Absatz 2 Satz 1 KStG zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres" 0 eingeben, da ich keine weiteren Einlagen zum Stammkapital hinzugefügt habe.
Vielen Dank
Tobo
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