Hallo zusammen,
ich habe vergangenes Jahr als Werkstudent gearbeitet und im Anschluss mit einem Werkvertrag meine Bachelorarbeit geschrieben.
Für die Bachelorarbeit habe ich eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet und dafür eine Steuernummer erhalten.
Muss ich zwei separate Steuererkärungen machen (1x mit Anlage N, 1x mit Anlage S)?
Ansonsten sehe ich keine Möglichkeit beide Steuernummern anzugeben.
Grüße
Martin
ich habe vergangenes Jahr als Werkstudent gearbeitet und im Anschluss mit einem Werkvertrag meine Bachelorarbeit geschrieben.
Für die Bachelorarbeit habe ich eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet und dafür eine Steuernummer erhalten.
Muss ich zwei separate Steuererkärungen machen (1x mit Anlage N, 1x mit Anlage S)?
Ansonsten sehe ich keine Möglichkeit beide Steuernummern anzugeben.
Grüße
Martin
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