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    EstE 2022 Formular drucken

    Ich habe zwei Fragen:
    1. Wie kann ich meine Formular ausdrucken, selbst wenn die Prüfung ein Fehler feststellt, wie ?.
    2. Bei Anlage V , wenn ich ankreuze, dass meine Wohnung nicht als Ferienwohnung vermietet ist, was der Fall ist, dann stellt Elster " Fehler" fest. Wenn ich ja eingebe, dann zählt er die Mieteinahmen doppelt. Wenn ich ja sage und Mieteinnahmen als 0 einsetze stellt Elster auch Fehler fest?

    #2
    Den Fehler bei den FeWo haben wir hier öfter, zumeist ist das die Ursache:

    https://forum.elster.de/anwenderforu...-ferienwohnung
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke Charlie:
      Frage 2 ist beanwtortet. Aber warum in Zeil 8, 0 qm sein soll, ist mir unklar.
      Aber wie kann ich ein Fehlerhaften Formular ausdruccken, Kannst Du mit dies auch verraten.

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        #4
        Aber warum in Zeil 8, 0 qm sein soll, ist mir unklar.
        Das darf eben gerade nicht sein, die Zeilen müssen leer bleiben. https://forum.elster.de/anwenderforu...888#post423888

        Aber wie kann ich ein Fehlerhaften Formular ausdruccken, Kannst Du mit dies auch verraten.
        Das ist nicht möglich, bzw. nur über Bildschirmdruck. Man kommt bei Fehlern nicht auf die Vorschauseite. Ein Ausdruck bringt auch nichts,

        das Formular entspricht ja nicht dem amtlichen Papierformular.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Danke. Aber eine neuen Frage: Ich erhlate folgende Fehler: Aktueller Fehler
          • Ihre Angaben sind leider nicht korrekter Überschuss auf der Anlage V entspricht nicht dem angegebenen Anteil beziehungsweise der Summe der angegebenen Anteile am Überschuss (1. Anlage V).
            Ich wollte die Zahl aus Zeile 23 übernehmen. Aber in Zeile 24 (Stpf. Ehemann) trägt er eine 2 ein und ich kann dies nicht verändern. Was sehe ich da faslch.

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            #6
            Ich wollte die Zahl aus Zeile 23 übernehmen. Aber in Zeile 24 (Stpf. Ehemann) trägt er eine 2 ein und ich kann dies nicht verändern. Was sehe ich da faslch.
            Das stimmt nicht. Wenn dir das Objekt allein gehört, schreibst du in Zeile 24 links den Wert aus der Zeile 23. Da lässt sich jeder Euro-Betrag eintragen.

            Im Moment scheint es aber technische Probleme in Mein ELSTER zu geben. Ich hatte soeben Probleme beim Login, es geht alles etwas zäh.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              1. Danke. Wie kann ich ausdrucken, wenn kein Fehler.
              2. Man muss so nehmen wie es ist. Das verstehe ich und dafür danke ich auch für die Aufklärung. Aber warum kann elset nnicht automtsch zeile 23 in 24 übertagen.

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                #8
                Aber warum kann elset nnicht automtsch zeile 23 in 24 übertagen.
                Weil die Anwendung bei Ehegatten nicht weiß, wem ein vermietetes Objekt ganz oder auch anteilig zuzurechnen ist. Deshalb hat man nichts programmiert.

                Sobald die Erklärung fehlerfrei ist, kannst du Vorschau aufrufen. Ganz unten ist der Button zum drucken. Besonders schön formatiert

                ist dieser Ausdruck des Entwurfs aber nicht. Ich lade mir nach dem Versand das Übertragungsprotokoll als PDF auf meinen Rechner,

                das ist deutlich besser formatiert. Ausdrucke auf Papier mache ich schon lange nicht mehr.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Leider noch zwei Fragen:
                  Ich habe bei der Behinderten-Pausch.betrag eingrtragen: Steuerpflichtigen Ehemann, für meine Lebensgefhrtin und in der Spalte Anzahl der weitern an Pflege beteilgten Person 1 ( 0 nimmt er nicht). Aber bei der Probe-Berechnung der Steuern wird kein Pauschbetrag abgezogen.
                  2. Die Angaben der Minijob in Zeile 4 tauchen auch bei der Berechung garnicht auf. Was mache ich falsch?

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                    #10
                    Ist Pflegepauschbetrag für 2022 nicht 1800-.€ der abgezogen werden sollte.? bei der vorausbrechnung tauchen 900,-€ auf.

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                      #11
                      Steuerpflichtigen Ehemann, für meine Lebensgefhrtin und in der Spalte Anzahl der weitern an Pflege beteilgten Person 1 ( 0 nimmt er nicht). Aber bei der Probe-Berechnung der Steuern wird kein Pauschbetrag abgezogen.
                      Wo genau hast du was eingetragen ? Beim Behinderten-Pauschbetrag sind nur der GdB und bestimmte Merkzeichen einzutragen.

                      Beim Pflege-Pauschbetrag wird in Zeile 12 nach der Anzahl der weiteren an der Pflege beteiligten Personen gefragt. Wenn du dort 1 einträgst,

                      heißt das, dass 2 Personen abwechselnd gepflegt haben. Wenn es nur 1 Person war, muss die Zeile 12 leer bleiben, 0 ist nicht zulässig.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Ist Pflegepauschbetrag für 2022 nicht 1800-.€ der abgezogen werden sollte.? bei der vorausbrechnung tauchen 900,-€ auf.
                        Du hast ja auch angegeben, dass die Pflege durch 2 Personen erfolgt, also gibt es nur die Hälfte.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Herzlichen Dank, Charlie 24. Ja diesen Unterschied zwischen 0 und Leer ist scheinbar sehr wichtig. Nochmals vielen Dank an Dich, dass es dich gibt.

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