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Fahrtkosten kindergarten

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    Fahrtkosten kindergarten

    Hallo alle zusammen,

    Kennt sich jemand von euch mit den fahrtkosten zum Kindergarten aus?
    Und zwar muss ich jeden morgen meinen sohn in den Nachbarort in die kita fahren,da ich bei uns keinen Platz bekommen habe. Anschließend fahre ich direkt weiter zu meiner Arbeit.
    Nun meine Frage, kann ich fie kompletten Kilometer mit kita angeben oder nur von zuhause bis zum Arbeitsplatz?
    Vielen Dank schonmal!

    Jenni

    #2
    Für die Entfernungspauschale ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung maßgeblich. Bei Fahrten mit dem eigenen PKW

    darf auch eine längere Verbindung abgerechnet werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger, also schneller ist.

    Dafür gibt dein Fall aber nichts her ! Ob Transportfahrten zum Kindergarten bei den Kinderbetreuungskosten geltend

    gemacht werden dürfen, ist ein anderes Thema. Steuerberatung ist hier nicht erlaubt, das musst du selbst recherchieren.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ok Dankeschön

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        #4
        Und wenn ich schon hier bin noch kurz eine weitere Frage bei dem Kindergeld schreibt man ja bei zusammenveranlagung den kompletten Betrag rein oder nur die Hälfte?

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          #5
          ... bei dem Kindergeld schreibt man ja bei zusammenveranlagung den kompletten Betrag rein oder nur die Hälfte?
          Bei Zusammenveranlagung geben die Eltern den gesamten Kindergeldanspruch an, es gibt ja nur eine gemeinsame Steuererklärung.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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