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Frage zu Kinderbetreuungskosten, Bewerbungskosten, Umzugskosten

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    Frage zu Kinderbetreuungskosten, Bewerbungskosten, Umzugskosten

    Hallöchen,

    ich sitze das erste Mal vor dem neueren Elster-Programm. Und komme jetzt schon nicht weiter:

    1. Ich habe 3 Kinder. 2 davon sind schon größer, gehen zur Schule, werden aber nicht mehr im Hort betreut. Demnach fallen hier keine Betreuungskosten an. Dennoch werde ich aufgefordert, diese unter dem entsprechendem Punkt anzugeben, Wo liegt der Fehler?

    2. Wo kann ich detailliert meine entstandenen Kosten durch Bewerbung um einen neuen Arbeitsplatz angeben? Ich hatte Reisekosten, Verpflegungsmehraufwand (2 Tage von zuhause weg, habe hospitiert).

    3. Wo gebe ich meine tatsächlich entstandenen Umzugskosten an? Wir hatten 3 Besichtigungen an unterschiedlichen Tagen, sind dafür jeweils eine Strecke 287km gefahren. Haben ein Umzugsunternehmen beauftragt, hatte doppelte Mietzahlungen. Wo wird dies angegeben?

    Danke im Voraus

    #2
    Zitat von Iris1712 Beitrag anzeigen
    ich sitze das erste Mal vor dem neueren Elster-Programm
    Was ist denn das für eins?

    Zitat von Iris1712 Beitrag anzeigen
    keine Betreuungskosten
    Das sieht nach Einkommensteuererklärung aus. Evtl. hast Du versehentlich Angaben in Zeile 78 oder 79 der Anlage Kind gemacht.

    Werbungskosten kannst Du in der Anlage N eintragen.

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      #3
      Das "neue" meint einfach das, was es seit wenigen Jahren gibt. Bis 2019 hab ich mit dem normalen Elster-Programm gearbeitet. Dann zwei Jahre mit TaxFix, aber zum einen funktioniert das momentan nicht richtig und zum anderen werden völlig verschiedene Beträge berechnet und missverständlich erklärt. Habe mit Smartsteuer einen weiteren Versuch gestartet, der rechnet mir einen wahnsinnig hohen Betrag aus. In letzter Instanz dachte ich mir nun, ich mach es wieder über Elster, stehe ok aber vor Rätseln. Die Betreuungskostenfrage hab ich gelöst, aber die Sache mit den Bewerbungskosten, Fahrtkosten zu Wohnungsbesichtigungen, Umtugskosten, doppelter Miete hab ich nicht gefunden.
      Muss ich da einfach selbst jeden Punkt einzeln abgeben?

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        #4
        Muss ich da einfach selbst jeden Punkt einzeln abgeben?
        Mein ELSTER lässt die Einzelerfassung zu, also würde ich das auch so machen. Die angebotene Textvorauswahl in manchen Zeilen

        der Anlage N ist nicht verbindlich, die kannst du einfach überschreiben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Iris1712 Beitrag anzeigen
          Das "neue" meint einfach das, was es seit wenigen Jahren gibt
          Mein Elster gibt es seit 2005. Auch wenn es 2017 in Mein Elster umbenannt wurde.

          Zitat von Iris1712 Beitrag anzeigen
          Bis 2019 hab ich mit dem normalen Elster-Programm gearbeitet
          Mit ElsterFormular?

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            #6
            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

            Mit ElsterFormular?
            Du, keine Ahnung. Ich glaub ja. Hab das Programm vor Jahren auf meinen Rechner geladen, einige Jahre damit gearbeitet, bis es dann 2018 oder 19 nicht mehr ohne Weiteres wie bekannt funktionierte. Diese neuere Version hab ich jetzt erst geladen und mich erst gestern mit Code Und dem Gedöns angemeldet.



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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Mein ELSTER lässt die Einzelerfassung zu, also würde ich das auch so machen. Die angebotene Textvorauswahl in manchen Zeilen

              der Anlage N ist nicht verbindlich, die kannst du einfach überschreiben.
              Und das Programm rechnet dann mit den jeweiligen Kosten weiter? Ich hätte für den Umzug allein mehrere Tausend Euro anzugeben. Und die Bewerbung an sich mit Hospitation und den entsprechenden Kosten ja auch. Nimmt das FA das so an?

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                #8
                Nimmt das FA das so an?
                Ob alle Werbungskosten anerkannt werden, entscheidet letztlich das Finanzamt. Es gibt bei den Umzugskosten gewisse Vorgaben

                aus dem Umzugskostenrecht des Bundes, aber dass Umzüge teuer sind, weiß auch das Finanzamt. Je detaillierter man die Positionen

                angibt, umso weniger Nachfragen gibt es nach meiner Erfahrung. Man kann zusätzlich auch eine Umzugskostenpauschale geltend

                machen, da musst du eben selbst ein wenig recherchieren.

                Die Steuervorausberechnung von Mein ELSTER addiert alle Werbungskosten zusammen, die prüft nicht, ob die richtig sind. Wie auch ?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von Iris1712 Beitrag anzeigen
                  Hab das Programm vor Jahren auf meinen Rechner geladen ... Diese neuere Version hab ich jetzt erst geladen
                  Wenn Du mit geladen installiert meinst ... Mein Elster ist eine Online-Anwendung. Man verwendet sie im Browser. Eine eigene Installation ist nicht notwendig.

                  Zitat von Iris1712 Beitrag anzeigen
                  Und das Programm rechnet dann mit den jeweiligen Kosten weiter?
                  Mein Elster führt eine Steuerberechnung auf Basis Deiner Angaben durch.

                  Zitat von Iris1712 Beitrag anzeigen
                  Nimmt das FA das so an?
                  Wenn der Umzug beruflich bedingt war und Du die Kosten nachweisen kannst, dann spricht einiges dafür, dass das Finanzamt das so annimmt.

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Ob alle Werbungskosten anerkannt werden, entscheidet letztlich das Finanzamt. Es gibt bei den Umzugskosten gewisse Vorgaben

                    aus dem Umzugskostenrecht des Bundes, aber dass Umzüge teuer sind, weiß auch das Finanzamt. Je detaillierter man die Positionen

                    angibt, umso weniger Nachfragen gibt es nach meiner Erfahrung. Man kann zusätzlich auch eine Umzugskostenpauschale geltend

                    machen, da musst du eben selbst ein wenig recherchieren.

                    Die Steuervorausberechnung von Mein ELSTER addiert alle Werbungskosten zusammen, die prüft nicht, ob die richtig sind. Wie auch ?

                    Du schreibst, man kann "zusätzlich" auch eine Umzugskostenpauschale geltend machen. Ist das tatsächlich so? Ich würde denken, dass die nur geltend gemacht werden kann, wenn man bspw. die tatsächlichen Kosten nicht nachweisen kann oder der Umzug mit Bekannten/Freunden durchgeführt wurde? Ich kann letztlich alles belegen, habe Rechnung vom Umzugsunternehmen, Kontoauszug von doppelter Miete, Bestätigung der Teilnahme an Besichtigungen, Reisekosten am Umzugstag,... Dann wäre zusätzlich trotzdem noch eine Pauschale geltend machbar? Und all die Punkte kann ich einzeln angeben?

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                      #11
                      Dann wäre zusätzlich trotzdem noch eine Pauschale geltend machbar?
                      Mit der Pauschale werden bestimmte typische Nebenkosten abgegolten, aber du solltest dich ja selbst schlau machen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Mit der Pauschale werden bestimmte typische Nebenkosten abgegolten, aber du solltest dich ja selbst schlau machen.
                        Dazu finde ich eben keine eindeutigen Aussagen. Es gibt sogar Erläuterungen, da heißt es erst, man könne "neben" den tatsächlichen Kosten eine Pauschale abgeben. Geht man dann auf die Erklärung dazu, steht da aber nicht mehr neben, sondern jetzt anstatt. Das ist verwirrend.
                        wenn ich recherchiere, finde ich auch nichts Eindeutiges. Daher hab ich hier gefragt.

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                          #13
                          Zitat von Iris1712 Beitrag anzeigen
                          wenn ich recherchiere, finde ich auch nichts Eindeutiges. Daher hab ich hier gefragt.
                          Die Pauschale betrifft Sonstige Umzugskosten, und die können entweder einzeln oder über die Pauschale abgesetzt werden. Beispiele, was Sonstige Umzugskosten sind, finden sich u.a. unter https://www.finanztip.de/umzugskosten/

                          Ansonsten sind Fragen des Steuerrechts kein Thema dieses Forums.

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                            #14
                            Sonstige Umzugsauslagen sind z. B. Ummeldungsgebühren, Telefonanschlusskosten, Installation von Küchengeräten und Lampen etc., dafür ist ohne Kostennachweis ein Pauschbetrag abzugsfähig. Dieser beträgt für Ledige, die am Umzugstag eine Wohnung hatten und auch nach dem Umzug wieder eine Wohnung eingerichtet haben, 860 EUR (seit Juni 2020), für jede weitere im Haushalt lebende ebenfalls umziehende Person (Ehe- oder Lebenspartner:in, ledige Kinder) 573 EUR. Zieht eine Person ohne eigene Wohnung um, beträgt die Pauschale 172 EUR. Sofern innerhalb der letzten fünf Jahre ein weiterer beruflich veranlasster Umzug vorausgegangen ist, werden die Pauschbeträge um einen Zuschlag von 50 % erhöht.
                            gefunden bei https://www.steuern.de/umzugskosten#c240
                            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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