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Als Ärztin angestellt und freiberuflich tätig - Steuernummer?

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    Als Ärztin angestellt und freiberuflich tätig - Steuernummer?

    Hallo,
    ab dem Jahr 2022 übernehme ich zusätzlich zu meiner angestellten Tätigkeit als Ärztin in einem Krankenhaus, auch Notfalldienste als freiberufliche Ärztin. Hierfür werde ich für das Jahr 2022 erstmalig eine EÜR einreichen.
    Muss ich eine weitere Steuernummer für meinen Freiberuf beantragen? Oder passiert dies automatisch, indem ich über Elster erstmalig neben der Einkommensteuererklärung auch eine EÜR einreiche?

    Über Ihre Antworten wäre ich sehr dankbar.

    #2
    Einfach unter der alten Steuernummer einreichen, bei der Einkommensteuer eine Anlage S hinzufügen und den Überschuss aus der EÜR übernehmen. Die EÜR muss gesondert eingereicht werden, auch erst mal die alte Steuernummer angeben. Es kann sein, muss aber nicht, dass das FA dann aufgrund der selbständigen Einkünfte insgesamt für Dich eine neue Steuernummer vergibt.

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      #3
      Okay, super. Vielen Dank für die megamäßg schnelle Rückmeldung Telepeter - frohe Ostertage :-)

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        #4
        Telepeter sorry, da habe ich doch noch eine Rückfrage. Der Überschuss wäre dann der Gewinn, der dann in Zeile 4 im Feld "Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit" angegeben wird ? Wäre noch ein weiteres Feld/ Eintrag wichtig in der Anlage S, die ich zu beachten hätte?

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          #5
          Innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit musst Du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ans Finanzamt senden. Dann werden Dir die Steuernummern für Einkommensteuer, Umsatzsteuer und EÜR erteilt.

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            #6
            Vielen Dank L. E. Fant - die medizinisch getätigten Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit.

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              #7
              Zitat von NiliVanili89 Beitrag anzeigen
              Telepeter Der Überschuss wäre dann der Gewinn, der dann in Zeile 4 im Feld "Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit" angegeben wird ? Wäre noch ein weiteres Feld/ Eintrag wichtig in der Anlage S, die ich zu beachten hätte?
              zu 1: ja
              zu 2: nein

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                #8
                ... die medizinisch getätigten Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit.
                Richtig, das ändert aber nichts an der Verpflichtung, die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit dem Finanzamt zeitgerecht anzuzeigen

                und zwar auf elektronischem Weg. Wenn du das gemacht hast, ist alles in Ordnung, andernfalls solltest du das ehestmöglich nachholen.

                https://www.elster.de/eportal/formul...rmulare/fseeun
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Vielen Dank Charlie24 - tatsächlich muss ich den Fragebogen noch ausfüllen.

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