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Akten und Ordner in der Wohnung: Arbeitszimmer flächenmäßig und anteilig angeben?

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    Akten und Ordner in der Wohnung: Arbeitszimmer flächenmäßig und anteilig angeben?

    Hallo,
    arbeitsbedingt lagere ich in meiner Abstellkammer viele Ordner und Akten von meiner Arbeit ein. Diese Order und Akten nehmen flächenmäßig 4 Quadratmeter ein (innerhalb von Regalen). Kann ich diese Fläche von meiner Wohnung steuerlich absetzen, indem ich anteilsmäßig die Mietkosten auf diese 4 Quadratmeter aufteile?

    Viele Grüße

    #2
    Das kann ich mir nicht vorstellen.

    Eine Frage zu Elster ist das jedenfalls nicht.

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      #3
      Im Schreiben des BMF v. 06.10.2017 - IV C 6 - S 2145/07/10002 heißt es dazu:

      Nicht unter die Abzugsbeschränkung des § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b und § 9 Absatz 5 EStG fallen Räume, die ihrer Ausstattung und Funktion nach nicht einem Büro entsprechen (z. B. Betriebsräume, Lagerräume, Ausstellungsräume), selbst wenn diese ihrer Lage nach mit dem Wohnraum des Steuerpflichtigen verbunden und so in dessen häusliche Sphäre eingebunden sind."

      Quelle: https://datenbank.nwb.de/Dokument/709970/

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        #4
        Beim Arbeitszimmer dürfte es wie seit Jahrzehnten immer noch das "Alles-oder-Nichts-Prinzip" geben. So verstehe ich den Beitrag von Telepeter. Beim Computer sind die Finanzbehörden seit längerer Zeit umsgeschwenkt: Früher konnte man ihn nur komplett als "dienstlich" absetzen. Seit der Änderung kann man einen privaten Nutzungsanteil unterstellen, der dann nicht als Werbungskosten abgesetzt wird.
        SCJ timote
        Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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          #5
          Hallo, arbeitsbedingt lagere ich in meiner Abstellkammer viele Ordner und Akten von meiner Arbeit ein.
          Entschuldige die Nachfrage, aber als Ärtin und Notfallmedizinerin (das wissen wir ja von deinem anderen Chat) hast du Unterlagen von der Arbeit zu Hause? Ich hoffe doch sehr, dass da keine Patientendaten dabei sind - das wäre nämlich datenschutzrechtliche nicht zulässig!
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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