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2020 ganzes Jahr Arbeitslos plus Meisterschule

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    2020 ganzes Jahr Arbeitslos plus Meisterschule

    Hallo,

    2020 war ich das ganze Jahr über Arbeitslos, also keine weitere Einkünfte gehabt und habe 4 monatelang die Meisterschule besucht, dafür Aufstiegs Bafög und die Hälfte der Kurskosten erstattet bekommen plus monatliche Kosten für den Lebensunterhalt. Würde es sich lohnen für 2020 eine Steurerklärung abzugeben oder soll ich es lieber lassen? Falls ja, wo muss ich die ganzen Daten eintragen?

    Danke für die Hilfe

    Franz

    #2
    Wenn du einen Elsterzugang hast und den Bescheinigungabruf durchführst, dann kann du eine Erklärung im Entwurf bis zur Steuerberechnung durchführen. Hinweise, wo was einzutragen ist, findet man leicht mit den jeweiligen Stickworten im Internet, z.B. unter https://www.haufe.de/suche/?category...=Meisterschule

    Aber wurde dir dazu nichts während der Meisterschule gesagt bzw. hast nicht da mal nachgefragt?
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
      Wenn du einen Elsterzugang hast und den Bescheinigungabruf durchführst, dann kann du eine Erklärung im Entwurf bis zur Steuerberechnung durchführen.
      Ich sehe spontan nicht, inwieweit bei jemandem ohne Einkünfte der Abruf von Bescheinigungen hilfreich sein soll.
      Soweit es offensichtlich um einen eventuellen Verlustvortrag geht, sind die Kosten der Zweitausbildung, also insbesondere Kursgebühren, Entfernungspauschale, Arbeitsmittel abzüglich steuerfreien Zuschuss zu ermitteln.
      Nichts davon liegt elektronisch vor.

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        #4
        Ich sehe spontan nicht, inwieweit bei jemandem ohne Einkünfte der Abruf von Bescheinigungen hilfreich sein soll.
        Arbeitslosengeld 1 gehört zu den sog. Lohnersatzleistungen und sind gem. Einkommensteuergesetz in der Steuererklärung anzugeben, sofern die Lohnersatzleistung jährlich 410€ übersteigt. Und da die Bundesagentur für Arbeit die Leistungen an das Finanzamt meldet, kann man diese auch abrufen.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          ... und sind gem. Einkommensteuergesetz in der Steuererklärung anzugeben, sofern die Lohnersatzleistung jährlich 410€ übersteigt.
          Erklärungspflicht besteht allerdings nur, wenn auch Arbeitslohn bezogen wurde. Siehe § 46 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html.

          Sinn macht in seinem Fall eine Einkommensteuererklärung nur dann, wenn die Meisterschule als Fortbildung gilt, was regelmäßig der Fall ist

          und sich ein vortragsfähiger Verlust ergibt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Erklärungspflicht besteht allerdings nur, wenn auch Arbeitslohn bezogen wurde. Siehe § 46 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html.
            Exakt so ist es.

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              #7
              Danke für die Antworten. Es geht mir einfach nur darum, ob es sich lohnt da was zu machen? Habe zwar Bafög bekommen aber mir wurde nur die Hälfte der Kursgebühren bezahlt, für die andere Hälfte hätte ich einen Kredit nehmen können, was ich aber nicht tat. Bekommt man da überhaupt was zurück, obwohl ich ja beim Arbeitslosengeld keine Steuern bezahlt habe? Dann wüsste ich noch gerne wie ich das eintragen soll? Im Hauptformular muss ich ja Einkünfte eintragen, die ich nicht hatte. Tut mir leid, dass ich nerve aber das ist mein erstes Mal mit Elster und es soll was besonders sein . Videos habe ich angeschaut aber mein Fall wird nirgends beschrieben.

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                #8
                Zitat von ElsterFranz Beitrag anzeigen
                . Bekommt man da überhaupt was zurück, obwohl ich ja beim Arbeitslosengeld keine Steuern bezahlt habe?
                Nein. Da die Kosten aber Werbungskosten sein dürften, würde mangels Einnahmen ein Verlust anfallen, der zu einem Verlustvortrag oder -rücktrag führen würde.

                Das ist aber eine Frage des Steuerrechts und nicht Thema dieses Forums. Mit den Suchbegriffen Zweitausbildung, Fortbildung, Verlustvortrag sollten sich aber sinnvolle Hilfen finden lassen.

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