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Zins- und Kirchensteuererstattungen bzw. -nachzahlungen

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    Zins- und Kirchensteuererstattungen bzw. -nachzahlungen

    Hallo,
    ich nutze gerne die Ausfüllfunktion von Elster. Leider gibt es die nicht für Zins- und Kirchensteuererstattungen bzw. -nachzahlungen aus Vorjahren. Ich habe in 2022 berichtigte Bescheide für 5 Steuerjahre erhalten, und es ist mühsam und frustrierend, Zahlen zusammenzustellen, die dem Finanzamt bereits vorliegen.
    Warum ist das so und kann man diesen Service für den Steuerzahler nicht einrichten?

    #2
    Warum ist das so und kann man diesen Service für den Steuerzahler nicht einrichten?
    Solche Fragen im Anwenderforum zu stellen, bringt nichts. Meine persönliche Meinung zu dem Wunsch:

    In Massenverfahren wird man m. E. nie jeden Einzelwunsch erfüllen können. Dass Bescheide für 5 Jahre berichtigt werden, ist ja eher ein Einzelfall.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke Charlie24, bin echt gefrustet. Die KiSt.-Nachzahungen oder Erstattungen des Vorjahres muss aber jeder angeben. Insofern bin ich damit kein Einzelfall. Was die 5 Jahre angeht sicher schon, da gebe ich Ihnen Recht.
      Wissen Sie, wo man solch eine Anregung loswerden kann, oder ist das sowieso zwecklos?

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        #4
        Solche Vorschläge könnte man grundsätzlich an die Elster-Hotline schicken.

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          #5
          Die KiSt.-Nachzahungen oder Erstattungen des Vorjahres muss aber jeder angeben
          Das ist zwar richtig, aber hier in Bayern z. B. wird die Kirchensteuer. von Kirchensteuerämtern abgewickelt. Da habe ich alle Beträge getrennt

          auf meinem Girokonto. Meine Finanzsoftware kategorisiert die automatisch und gibt mir per Bericht sowohl die Einzelbeträge wie die Summen

          aus. Da muss ich selbst gar nichts rechnen, das kann ich alles ablesen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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