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Vorauszahlung Einkommensteuer 2023 und 2024

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    Vorauszahlung Einkommensteuer 2023 und 2024

    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier, weshalb ich mich im Vorfeld schon mal für erwaige Fehler entschuldigen möchte.

    Konkret geht es um die Einkommensteuererklärung des Jahres 2022 meiner Schwiegermutter, die seit Juli 2021 verwitwet ist.

    Im Jahr 2022 wurde keine Einkommensteuer seitens der Bezügestelle des Regierungspräsidiums von dem ihr ausgezahlten Witwengeld einbehalten. Weitere Einahmen existieren nicht. Der Einkommensteuer-Bescheid für 2022 Lohnsteuer ergab ebenfalls eine Lohnsteuer von Null Euro.

    Mit gleichem Bescheid wurde meine Schwiegermutter für 2023 und 2024 mit einer Vorauszahlung belegt und dies obwohl seit Januar auch wieder Lohnsteuer von der Bezügestelle des RP einbehalten wird; in den ersten vier Monaten sind die Abgaben anteilig sogar höher wie die geforderte Vorauszahlung.

    Besteht hier Aussicht auf Erfolg bei einem Einspruch und wie sollte ich da vorgehen - anrufen oder lieber gleich über Elster-Online?

    Beste Grüße
    koe11

    #2
    Man kann alternativ beantragen, die Vorauszahlungen auf 0,00 € herabzusetzen und eine Bezügeabrechnung hochladen, aus der der Lohnsteuereinbehalt

    ersichtlich ist. Einspruch geht innerhalb der Monatsfrist natürlich ebenfalls. https://www.elster.de/eportal/formul.../eingvorauszlg
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen herzlichen Dank Charlie24, werde mein Glück versuchen.

      Schönen Rest-Feiertag noch.

      koe11

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        #4
        Bezieht sie vielleicht zusätzlich noch eine (eigene) Rente ?
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Bezieht sie vielleicht zusätzlich noch eine (eigene) Rente ?
          Er hat doch im Beitrag '#1 geschrieben:

          Weitere Einnahmen existieren nicht.
          Da 2022 noch die Steuerklasse 3 zur Anwendung kam und bei der Einkommensteuer das Gnadensplitting, ist weder Lohnsteuer

          noch Einkommensteuer angefallen. Ab 2023 hat sich das natürlich geändert.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Wollte nur sichergehen, da sich das "weitere Einnahmen existieren nicht" m.E. auch auf "weitere Einnahmen seitens des RP existieren nicht" hätte beziehen können. Ist aber zugegeben etwas weit hergeholt.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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