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    Steuerfreie Einnahmen

    Hi zusammen,

    ich hätte da mal eine Frage. Ich bin dabei meine Steuererklärung für das Jahr 2022 zu machen und habe in diesem Jahr 1272 € steuerfreie Einnahmen als Korrektor bei einer Ausbildungsstätte verdient. Diese Gehalt ist nach §4 Nr. 21 USTG von der Umsatzsteuer befreit. Meine Fragen:

    1) Wo trage ich dieses Einkommen in der Webanwendung ein?

    2) Wie hoch ist der gesetzliche Freibetrag für diese Art von Einkommen pro Jahr?

    3) Hat das Angeben dieser steuerfreien Einkünfte negative Auswirkung auf die Höhe der Rückzahlung, die ich durch die Steuererklärung bekommen könnte? Natürlich werde ich es angeben, trotzdem interessiert es mich, wie die Regelung da ist.


    Ich würde mich sehr auf eure Hilfe freuen!
    Danke und liebe Grüße!

    #2
    Wenn die Tätigkeit unter § 3 Nr. 26 EStG fällt, bleiben bis zu 3.000,00 € im Jahr steuerfrei. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html

    Mit der Umsatzsteuerbefreiung besteht da kein Zusammenhang !

    Die Einnahmen sind bei Abrechnung auf Honorarbasis in der Anlage S in Zeile 46 zu erklären. Liegt das Honorar über 3.000,00 €,

    muss auch eine EÜR eingereicht werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hi Charlie24,

      danke für deine Antwort. Wie du merkst bin ich echt ein kompletter Newbie in dem Thema.
      Umsatzsteuer gilt für das Unternehmen, nicht für mich - das habe ich jetzt für mich verstanden. Gibt es auch so etwas wie eine monatliche Grenze für das Einkommen?
      Und weißt du auch eine Antwort zu Frage 3?

      Danke und schöne Ostern.
      LG

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        #4
        Gibt es auch so etwas wie eine monatliche Grenze für das Einkommen?
        Nein, die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Wenn du selbstständig auf Honorarbasis arbeitest, bist du selbst auch Unternehmer.

        Steuerfreie Einkünfte nach § 3 Nr. 26 EStG beeinflussen die Höhe der Einkommensteuer nicht, sie bleiben ja in der Berechnung außen vor.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hey Charlie,

          danke für deine Erklärung!

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