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Einkommensteuer 2022 PV-Anlage Inbetriebnahme2022 Wo steuerpfl. Eigenverbr. eintragen

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    Einkommensteuer 2022 PV-Anlage Inbetriebnahme2022 Wo steuerpfl. Eigenverbr. eintragen

    Hallo,

    wir haben unsere PV Anlage (größer 10 KW und kleiner 15 kW) erst in 2022 gekauft und in Betrieb genommen, VST aus der RG wurde erstattet, und wir müssen jetzt nur noch den Eigenverbauch versteuern, die EÜR und Anlage G entfällt bei uns, Einnahmen sind steuerfrei (haben sowieso noch keine Zahlungen/Einspeisevergütung vom EWR erhalten), Anschaffung kann auch nicht mehr abgeschrieben werden. In die Kleinunternehmerregelung können wir m.W. nach auch erst in 5 Jahren wechseln.

    WO trage ich jetzt den steuerpflichtigen Eingenverbauch in der Einkommensteuererklärung ein?

    Danke und VG, Micha

    #2
    WO trage ich jetzt den steuerpflichtigen Eingenverbauch in der Einkommensteuererklärung ein?
    In der Einkommensteuererklärung hat die PV-Anlage nichts mehr verloren, den Eigenverbrauch musst du auf Basis von Wiederbeschaffungskosten

    in der Umsatzsteuererklärung angeben und darauf dann 19% Umsatzsteuer entrichten. Das geht dann insgesamt 5 Jahre so weiter,

    genaugenommen sind es einige Monate mehr, weil die Rückkehr zur Kleinunternehmerregelung nur zu Beginn eines Kalenderjahrs zulässig ist.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die schnelle Rückantwort.Die UST-Q-Meldungen und Jahresmeldung 2022 habe ich zum Glück schon abgearbeitet - aber nur nochmal das ich es richtig verstehe: Hätten wir die PV in 2021 in Betrieb genommen, müsste ich die steuerpfl. Einnahmen (wenn ich Einspeisevergütung bereits erhalten hätte) in der Einkommensteuererklärung angeben via EÜR und Anlage G und dann könnte ich die Anschaffung der PV-Anlage auch noch abschreiben? Besten Dank!

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        #4
        Hätten wir die PV in 2021 in Betrieb genommen, müsste ich die steuerpfl. Einnahmen (wenn ich Einspeisevergütung bereits erhalten hätte) in der Einkommensteuererklärung angeben via EÜR und Anlage G und dann könnte ich die Anschaffung der PV-Anlage auch noch abschreiben?
        Ja, aber nur im Jahr 2021 ! Auch Bestandsanlagen fallen unter die ab 2022 greifende Einkommensteuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG:

        https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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