Nein, Du hast keinesfalls eine Nebentätigkeit beim Finanzamt beantragt. Sowas ist nicht vorgesehen. Es gibt dafür weder eine Genehmigung noch eine Ablehnung.
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Keine Ankündigung bisher.
Wie überprüfe ich, ob ich als Freiberufler registriert bin?
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Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenNein, Du hast keinesfalls eine Nebentätigkeit beim Finanzamt beantragt. Sowas ist nicht vorgesehen. Es gibt dafür weder eine Genehmigung noch eine Ablehnung.
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Die Betonung liegt auf Letztendlich ! Du kannst nicht erwarten, dass die abschließende Entscheidung bereits bei Einreichung des Fragebogens erfolgt.
Das Finanzamt wird sich vielleicht nach Einreichung deiner ersten EÜR damit beschäftigen und vielleicht ein paar Honorarrechnungen anfordern.
Wenn du mit deinem Gewinn deutlich unter dem Freibetrag bei der Gewerbesteuer liegst, wird das Finanzamt sich möglicherweise überhaupt
nicht mit der Frage befassen, ob deine Nebentätigkeit ein Gewerbe oder ein Freiberuf ist.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Wie kann ich nicht damit umgehen, wenn das die grundlegende Frage ist, die ich hier gestellt habe?
Beamte der Stadtverwaltung werfen mir vor, nicht registriert zu sein, wie ich im ersten Post schrieb. Sie bitten mich, das Gewerbe anzumelden, damit es legal arbeiten kann. Ich will legal arbeiten und nicht anders, deshalb berate ich. Ich weiß, dass man nicht gleichzeitig Gewerbe und frei sein kann. Die Frage ist, wer kann mir bestätigen, ob ich Freiberufler bin oder nicht und was bedeutet das Dokument mit der Steuernummer, das ich erhalten habe? Weiß jemand die Antwort auf diese Frage.
Steuern und Geschäft sind mir klar, und alles andere habe ich nur gefragt, wer meinen Status bestätigen kann?
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Die Entscheidung, ob Du gewerbliche oder selbständige Einkünfte hast, trifft am Ende das Finanzamt, und zwar jedes Jahr neu, mit der Einkommensteuerveranlagung. Daran ist dann auch das Gewerbeamt gebunden. Ich glaube nicht, dass das Gewerbeamt Dich zwingen kann, ein Gewerbe anzumelden, wenn Du selbst davon ausgehst, dass es kein Gewerbe sondern eine freiberufliche Tätigkeit ist und das Finanzamt darüber noch nicht entschieden hat. Ich würde dem Gewerbeamt Deinen Rechtsstandpunkt freundlich aber bestimmt mitteilen, am besten schriftlich, und abwarten was passiert.
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Hallo elvhu,
sobald du einen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" (NICHT Antrag einer Nebenjob-Anmeldung) beim Finanzamt einreichst, interessiert es zunächst nicht, ob du dich selbst als freiberuflich oder gewerblich einstufst. Du wirst zunächst nur steuerlich beim Finanzamt erfasst. Das Finanzamt wird dir keine Bestätigung darüber ausstellen, dass du freiberuflich tätig bist. Zumindest gibt es dafür keinen amtlichen Vordruck. Auf der Steuernummernmitteilung wird auch nicht ausgewiesen, ob die Steuernummer für die Gewerbesteuererklärung gilt (bei gewerblicher Tätigkeit), da im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ein voraussichtlicher Gewinn von unter 24.500€ angegeben wurde - somit ist ein Fehlen der "Gewerbesteuer" kein Hinweis darauf, dass deine Tätigkeit als freiberuflich gilt. Sofern du deine Tätigkeit detailliert darstellst (hast du einen Studienabschluss in dem Bereich? Ist die Tätigkeit vornehmlich künstlerisch?) kann dir dein Bearbeiter beim Finanzamt ggf. ein frei formuliertes Schreiben erstellen. Aber grundsätzlich ist es tatsächlich so, dass deine "Einstufung" als freiberuflich oder gewerblich nur dann geprüft wird, sobald du einen Gewinn (nicht Umsatz) über 24.500€ erzielt hast.
Meine Empfehlung: Beim Gewerbesteueramt anrufen und fragen, ob die überhaupt eine Bestätigung benötigen oder es dir "einfach glauben".
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