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"Beitragspflichtige Einnahmen" aus der Mitteilung über die der Rentenversicherung...

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    "Beitragspflichtige Einnahmen" aus der Mitteilung über die der Rentenversicherung...

    ...gemeldeten Entgelte für die Pflege




    Hallo zusammen,

    ich bin gerade etwas verwirrt.

    Ich habe von der Krankenkasse des Pflegebedürftigen eine Mitteilung bekommen,
    in der Beitragspflichtige Einnahmen ausgewiesen werden.

    Nun bin ich mir nicht sicher,
    ob ich diese in der Erklärung angeben muss und wo?

    Bitte um Hilfe.


    Danke euch

    #2
    Um was geht es denn? Steuererklärung des Pflegebedürftigen? Deine eigene Steuererklärung (Pflegepauschbetrag)?

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      ja, sorry :-)

      Es geht um die eigene Steuererklärung.
      Und wo ich diesen mitgeteilten Betrag eintragen muss, wenn überhaupt



      Wenn ein Pflegepauschbetrag möglich ist,
      würde ich diesen auch gerne ausschöpfen.

      Welche Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein?

      Kommentar


        #4
        Und wo ich diesen mitgeteilten Betrag eintragen muss, wenn überhaupt
        Ich glaube nicht, dass der in die Steuererklärung gehört, du hast doch selbst keine Beiträge bezahlt oder ?

        Wenn ein Pflegepauschbetrag möglich ist, würde ich diesen auch gerne ausschöpfen.
        Bitte die Hilfe zur Anlage Außergewöhnliche Belastungen lesen, da sind die Voraussetzungen genannt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Hein Ermann Beitrag anzeigen
          .....
          Nun bin ich mir nicht sicher,
          ob ich diese in der Erklärung angeben muss und wo?
          Hallo Hein Ermann,
          das gehört nicht in die Steuererklärung.
          Du hast eine Person gepflegt und damit rechnet die Krankenkasse dir als Jahresbetrag einen Betrag aus der an die Rentenversicherung gemeldet wird und du bekommst dann mal "mehr Rente"

          Tschüß

          Kommentar


            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Ich glaube nicht, dass der in die Steuererklärung gehört, du hast doch selbst keine Beiträge bezahlt oder ?


            Bitte die Hilfe zur Anlage Außergewöhnliche Belastungen lesen, da sind die Voraussetzungen genannt.
            Guten Morgen.

            Vielen lieben Dank.

            Das Verstehen der Aussagen im Formular ist ja auch so eine Sache

            Kommentar


              #7
              Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen

              Hallo Hein Ermann,
              das gehört nicht in die Steuererklärung.
              Du hast eine Person gepflegt und damit rechnet die Krankenkasse dir als Jahresbetrag einen Betrag aus der an die Rentenversicherung gemeldet wird und du bekommst dann mal "mehr Rente"

              Tschüß
              Guten Morgen.

              Auch Dir vielen lieben Dank für Deine Antwort!

              Kommentar


                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Ich glaube nicht, dass der in die Steuererklärung gehört, du hast doch selbst keine Beiträge bezahlt oder ?


                Bitte die Hilfe zur Anlage Außergewöhnliche Belastungen lesen, da sind die Voraussetzungen genannt.
                Ist mit der Identifikationsnummer die Steuer-ID gemeint?

                Auszug aus der Hilfe:
                ***Tragen Sie bitte die Identifikationsnummer der pflegebedürftigen Person in die Zeile 15 ein.***
                ***Ohne diese Angabe kann Ihr Finanzamt den Pflege-Pauschbetrag nicht gewähren.***


                Grüße

                Kommentar


                  #9
                  Ist mit der Identifikationsnummer die Steuer-ID gemeint?
                  Ja, es ist die 11-stellige steuerliche Identifikationsnummer der pflegebedürftigen Person gemeint.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von charlie24 Beitrag anzeigen
                    ja, es ist die 11-stellige steuerliche identifikationsnummer der pflegebedürftigen person gemeint.

                    dankeschön!!!

                    Kommentar

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