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Anlage FB (Art der Beteiligung / Art des Beteiligten)

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    Anlage FB (Art der Beteiligung / Art des Beteiligten)

    Hallo
    Mein Bruder und ich besitzen landwirtschaftliche Nutzflächen, welche an eine Agrargesellschaft verpachtet sind.
    Wir selbst haben keine Gesellschaft gegründet, sind nur Privatpersonen, welchen zu je 50 % die Felder gehören und sind
    in keiner Weise in diese Agrargesellschaft eingebunden, weder als Gesellschafter noch in irgend eine Gewinnbeteiligung.
    Nun meine Frage.
    Was muß ich in der Anlage FB bei " Art der Beteiligung / Art des Beteiligten" ?
    Bei "Keine Angabe" bekomme ich eine Fehlermeldung.
    Wäre Angabe "Gesellschafter / Gemeinschafter, der nicht Mitunternehmer ist, ohne Haftungsbeschränkung"
    in diesem Fall richtig?

    #2
    Text gelöscht, da falsch gedacht!
    Zuletzt geändert von HundKatzeMaus; 13.04.2023, 11:47.
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

    Kommentar


      #3
      Wäre Angabe "Gesellschafter / Gemeinschafter, der nicht Mitunternehmer ist, ohne Haftungsbeschränkung" in diesem Fall richtig?
      Meines Erachtens ist diese Auswahl für echte Vermietungs- und Verpachtungsfälle zutreffend.

      Würde noch ein ruhender landwirtschaftlicher Betrieb bestehen und Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft erzielt, wäre die Auswahl

      sonstiger Mitunternehmer ohne Haftungsbeschränkung richtig.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Die Anlage FB ist doch für "Förderung des Wohnungseigentums" gedacht,
        Es geht nicht um die Anlage FW, sondern um die Anlage FB zur ESt 1B !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo
          Vielen Dank erst mal für die Bemühungen, mir zu helfen.
          Also, ich bin in Sachsen und ich weiß nicht, ob in anderen Bundeslänern dir Formulare eine andere Zuordnung haben. Wäre in unserem Land denkbar.
          Wie Charlie24 schon schrieb ist die Anlage FW für Förderung des Wohneigentums. In der "FB" geht es um die Feststellung der Beteiligten zur
          "Gesonderte und einheitliche Feststellung (ESt 1 B)".
          und meine Frage bezieht sich auf reine und echte Vermietungs- und Verpachtungsfälle von nur landwirtschaftlichen Nutzflächen.
          Falls noch jemand eine Idee hat, gern.
          Danke

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            #6
            Falls noch jemand eine Idee hat, gern.
            Es steht alles im Beitrag '#3, andere Alternativen gibt es nicht. Entweder ruhender Betrieb und Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft

            oder im Fall einer bereits erfolgten Betriebsaufgabe Verpachtung nach § 21 EStG.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Danke Charlie24
              Ich bin auch der Meinung daß der § 21 EStG. zutrifft.
              Frundliche Grüße
              georgy55

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