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häusliche Arbeitszimmer und Homeoffice Pauschale

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    häusliche Arbeitszimmer und Homeoffice Pauschale

    Hallo zusammen,

    ich habe bereits für das Jahr 2022 meine Steuerklärung abgegeben. Teilweise habe ich letztes Jahr auch von zu Hause aus gearbeitet, aber meistens war ich im im Büro.
    210 Tage im Büro und 15 Tage im Homeoffice.

    Im Jahr 2022 musste ich leider Öfters uns Büro und war deutlich weniger im Homeoffice.

    Jetzt habe ich vom FA eine Rückmeldung erhalten, dass das häusliche Arbeitszimmer nicht berücksichtigt wird. Dafür 15 Tage die Homeoffice Pauschale.

    Eine Frage dazu, ab wieviel Tagen Homeoffice berücksichtigt das Finanzamt das häusliche Arbeitszimmer?

    2021 wurden mir 1.250 Euro vom FA für 110 Tage Homeoffice für das häusliche Arbeitszimmer berücksichtigt.

    VG

    #2
    Zitat von AK1983 Beitrag anzeigen
    für 110 Tage Homeoffice für das häusliche Arbeitszimmer
    Entweder Arbeitszimmer, oder Homeoffice-Pauschale.

    Ein Arbeitszimmer wird nur dann berücksichtigt, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Auch wenn ein Arbeitszimmer geltend gemacht werden könnte, kann man trotzdem die Homeoffice-Pauschale beantragen, wenn man das möchte. Manchmal ist das günstiger.

    Kommentar


      #3
      Eine Frage dazu, ab wieviel Tagen Homeoffice berücksichtigt das Finanzamt das häusliche Arbeitszimmer?
      Ich weiß das nicht, aber 15 Tage Homeoffice sind natürlich sehr wenig und dafür ein Arbeitszimmer zuzubilligen,

      fällt deinem Finanzamt offensichtlich schwer. Vielleicht gibt es interne Richtlinien oder man unterstellt, dass der Raum in dem

      Jahr einfach weniger als 90% beruflich genutzt wurde? So ganz aktuelle Beiträge zu der Thematik habe ich nicht gefunden.

      https://finanzamt.brandenburg.de/fa/...arbeitszimmer/
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Für die Anerkennungung eine AZ darf man keinen anderen Arbeitsplatz haben, an welchem man seine Tätigkeit sonst verrichten kann.
        Bei 210 Arbeitstagen im Büro wird man also schwer argumentieren können, dass man keinen anderen Arbeitsplatz hatte.

        Für 2021 wurde auf Grund Corona das Fehlen eines anderen Arbeitsplatzes unterstellt, da die Leute ja ins HomeOffice sollten
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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        Kommentar

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