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    Änderung Steuerklasse ?

    Guten Tag,

    ich bin Pensionär u. seit kurzem Witwer. Wir wurden bislang zusammen in St.Kl. III veranlagt.
    Unser gemeinsames Vermögen ist testamentarisch auf mich allein übertragen worden.

    Welche Besonderheiten ergeben sich, u. ändert sich die St.Kl.?
    Zuletzt geändert von hjhkl43; 15.04.2023, 15:17.

    #2
    Welche Besonderheiten ergeben sich, u. ändert sich die St.Kl.?
    Die Lohnsteuerklasse bleibt im Jahr nach dem Sterbejahr der Ehefrau unverändert, da kommt auch noch der Splittingtarif zur Anwendung.

    Danach kommt man in die Steuerklasse 1 und muss das steuerpflichtige Einkommen nach dem Grundtarif versteuern. Das läuft alles

    ziemlich automatisch ab, man muss da selbst nicht viel tun. Im Sterbejahr erfolgt unverändert eine Zusammenveranlagung, im Jahr danach

    trägt man das Sterbedatum des Ehegatten unter verwitwet seit ein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die Auskunft !

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