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EÜR - Einlagen

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    EÜR - Einlagen

    Hallo,
    wenn ich meine Fahrtkosten (Benzinkosten) aus "eigener Tasche" bezahlt habe, führe ich die Summe zusätzlich bei Einlagen auf.
    Doch wie sieht es mit den Mehraufwendungen Verpflegungspauschale aus? Ich habe mehrere 24h-Dienste als Notfallärztin gehabt. Diese habe ich auch als Ausgabe ausgeführt. Muss die Summe auch als Einlage aufgeführt werden? Und wenn ich Kosten hatte für ein Inserat, die ebenfalls als Betriebsausgaben in der EÜR aufgefasst wurden, werden diese ebenfalls als Einlage aufgeführt, da alles aus meiner eigenen Tasche im Voraus bezahlt?

    Ich freue mich über einen Rat.

    Liebe Grüße
    W.A.

    #2
    wenn ich meine Fahrtkosten (Benzinkosten) aus "eigener Tasche" bezahlt habe, führe ich die Summe zusätzlich bei Einlagen auf.
    Wenn das benutzte Fahrzeug zu deinem Privatvermögen gehören würde und du in Zeile 84 der EÜR dafür Fahrtkosten geltend gemacht hättest,

    wären die in Zeile 126 als Nutzungseinlage zu erklären. Benzinkosten, die du in Zeile 83 geltend gemacht hast, sind keine Einlage. Das gilt auch

    für die Übrigen von dir genannten Betriebsausgaben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Alles klar, danke Charlie24

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