Ich habe 2 PV-Anlagen mit 30,25 KWP und 33,15 KWP auf zwei verschiedenen Orten (Landshut und Passau).
Werden beide Anlagen ohne Leistungsreduzierung bis 30 KWP steuerbefreit oder ist eine Leistungsreduzierung zwingend erforderlich?
Müssen die PV-Module demontiert werden, oder genügt eine schriftliche Bestätigung der beauftragten Firma?
Gilt die Steuerbefreiung auch für Altanlagen? (Erstinbetriebname der Anlagen war 2010 bzw 2011)
Gibt es bereits gültige Gesetzesvorgaben vom Staat?
Was muss ich tun um in den Genuss der Steuerbefreiung zu kommen?
Werden beide Anlagen ohne Leistungsreduzierung bis 30 KWP steuerbefreit oder ist eine Leistungsreduzierung zwingend erforderlich?
Müssen die PV-Module demontiert werden, oder genügt eine schriftliche Bestätigung der beauftragten Firma?
Gilt die Steuerbefreiung auch für Altanlagen? (Erstinbetriebname der Anlagen war 2010 bzw 2011)
Gibt es bereits gültige Gesetzesvorgaben vom Staat?
Was muss ich tun um in den Genuss der Steuerbefreiung zu kommen?
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