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Berechnungszeitraum für Umsatzsteuervoranmeldung

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    Berechnungszeitraum für Umsatzsteuervoranmeldung

    Hallo zusammen, ich mache gerade zum ersten Mal meine Umsatzsteuervoranmeldung (Freiberufler) (Dauerfristverlängerung schon erhalten). Ich muss meine Anmeldung vierteljährlich abgeben und bin immer davon ausgegangen, dass sich das erste Quartal auf die Monate Januar, Februar, März bezieht. Ich benutze als Buchhaltungssoftware GetSorted und da steht nun das erste Quartal bezieht sich auf Dez, Jan, Feb. Was ist richtig? Und wo kann ich das genau im Getz nachlesen? Vielen Dank im Voraus

    #2
    Welche Monate ein Quartal umfasst, steht m. W. nicht im Umsatzsteuergesetz, dafür gibt es auch keinen Anlass.

    Das I. Quartal eines Jahres umfasst die Monate Januar, Februar und März, was sonst ? Aufgrund deiner Dauerfristverlängerung

    musst du die Anmeldung für das I. Quartal erst bis zum 10. Mai einreichen und nicht bis zum 10. April.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank, Charlie24. So hatte ich es mir auch gedacht. Es hat mich jetzt nur verunsichert, dass in meiner Buchhaltungssoftware Dez, Jan, Feb stand. Also werde ich alle Umsaetze fuer Jan, Feb, Mar berechnen. Danke!!

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        #4
        Es sei denn, du hast im Dezember schon angemeldet oder Umsätze erzielt, dann wäre noch eine Anmeldung für das IV. Quartal 22 fällig.

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