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    brauche Hilfe bei Anlage N

    Hallo,

    Letztes Jahr hab ich die Firma gewechselt. Zur neuen Firma kann ich mit dem Firmenbus fahren. Es wird mtl. ein bestimmter Betrag vom Lohn abgebucht.

    Aber wie muss ich es in die Anlage N eintragen, (wie Auto) und wo den Betrag.

    Danke für die Hilfe im Voraus.

    #2
    Es wird mtl. ein bestimmter Betrag vom Lohn abgebucht.
    Also keine kostenlose Sammelbeförderung durch den Arbeitgeber, aber vielleicht doch verbilligt ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24, danke für die schnelle Antwort. Auf deine frage "doch verbilligt" normal nicht was ich weis. Aber auf der Lohnsteuerbescheinigung Nr.18 steht ein Betrag.

      Nr.18 heist = pauschal mit 15% besteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und 1.Tätigkeitsstätte.

      Es wird fürn Bus ca. 60 € im Monat abgebucht. Es waren 5 Monate, der Betrag von 302,26 € steht bei Nr.18

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        #4
        Ganz verstehe ich den Sachverhalt immer noch nicht. Du sagst, du muss ca. 60,00 € je Monat bezahlen, dein AG bescheinigt aber

        unter Nummer 18, es würde eine pauschal versteuerte AG-Leistung in dieser Höhe geben ?

        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Nach meinem Verständnis dürfte die Firma eigentlich nur den Teil des Aufwands pauschal versteuern, den der Mitarbeiter nicht tragen musste. Demnach würde der Bus insgesamt monatlich ca. € 120 pro Fahrgast kosten. Wenn nicht, wäre die Bescheinigung und/oder die Pauschalversteuerung m.E. nicht korrekt.

          Korrektur 23.04.23: Mein vorstehender Beitrag dürfte nach Kenntnis deines Folgebeitrags vom 22.04.23 nicht richtig sein. Ich verweise auf meinen Folgebeitrag vom 23.04.23 weiter unten.
          Zuletzt geändert von timote; 23.04.2023, 14:50. Grund: Korrektur
          SCJ timote
          Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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            #6
            Hallo,

            Muss etwas ergänzen. Ab und zu muss ich selber mit dem Auto fahren, wird bezahlt. Ist die Nr. 18 für Selbstfahrten ?

            Nun eine Lohnabrechnung mal genauer angeschaut.

            Selbsfahrten werden z.b. 5 Tage;
            Fahrkostenzusch. tgl. pau
            Fahrkostenzusch. tgl. stpf
            sind in der Brutto

            Bus:
            Bus Abzug tgl. -- wird vom Netto abgezogen

            MFG yakisikli

            Kommentar


              #7
              Aufgrund deiner Angaben verstehe ich das Ganze wie folgt:
              1. Dein Arbeitgeber tritt als Verkehrsträger auf und bietet gegen Bezahlung eine Beförderung an. Diese wird vom Nettolohn abgezogen. Bei öffentlichen Verkehrsmittleln erfolgt die Bezahlung ja ebenfalls vom Nettolohn, natürlich außerhalb der Gehaltsabrechnung.

              2. Der Arbeitgeber erstattet dir Fahrtkosten und versteuert diese pauschal. Diesen Betrag bescheinigt er wie oben genannt unter Nr. 18. Dies könnte in der Lohnabrechnung unter "Fahrkostenzusch. tgl. pau" stehen.

              3. Was unter "Fahrkostenzusch. tgl. stpf" abgerechnet wird. weiß ich nicht.

              4. Wie die "Selbstfahrten" abgerechnet werden, weiß ich ebenfalls nicht. Danach müsstest du evtl. fragen.
              SCJ timote
              Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                #8
                Hallo,

                ist ja kein Geheimnis, bin Neuling bei BMW seit 2022

                ich denke mal, für die Selbstfahrten unter Nr. 18

                der Bus direkt vom nettolohn

                Kommentar


                  #9
                  Der Eintrag unter Nummer 18 gehört in die Zeile 39 der Anlage N und zwar in das Feld pauschal besteuert. Dazu musst du

                  die Angaben zur Entfernungspauschale in den Zeilen 31 ff machen. Da geht es um die Tage, an denen du selbst gefahren bist.

                  Deinen Kostenanteil am Werksbus musst du in Zeile 48 oder 49 der Anlage N erklären.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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