Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Aufwandsentschädigung durch Bachelorandenvertrag

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Aufwandsentschädigung durch Bachelorandenvertrag

    Hallo liebe Community,

    ich mache zum ersten Mal meine Steuererklärung für 2022 über Elster (online) und hätte eine kurze Frage.

    Ich durfte über ein Unternehmen meine Bachelorarbeit anfertigen und hatte daher für 2022 einen 6 monatigen "Vertrag über Bachelorarbeit".
    Zudem wurde mir eine monatliche Aufwandsentschädigung von 900 Euro brutto gezahlt.
    Im Vertrag steht, dass ein Arbeitsverhältnis nicht begründet wird und dass ich für die Versteuerung sowie die Abführung sonstiger Abgaben verantwortlich bin.

    Leider weiß ich nicht, wo genau ich diesen Betrag von 5.400 Euro angeben soll.
    Könnte mir bitte jemand weiterhelfen?

    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    Zitat von Pasi Beitrag anzeigen
    "Vertrag über Bachelorarbeit".
    Das ist eine selbständige, wissenschaftliche Arbeit gewesen. Einkünfte daraus sind zu erklären in der Anlage S. Wenn Du keine höheren Betriebsausgaben gehabt hast kannst Du von den 5.400 € als Pauschale 614 € abziehen (das kommt noch von den früheren 1.200 DM). Betriebseinnahmen ./. Betriebsausgabenpauschale kann direkt in den Text der Zeile 4 der Anlage S eingetragen werden und die Differenz dann in das Betragsfeld der Zeile 4.

    Kommentar


      #3
      Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen

      Das ist eine selbständige, wissenschaftliche Arbeit gewesen. Einkünfte daraus sind zu erklären in der Anlage S. Wenn Du keine höheren Betriebsausgaben gehabt hast kannst Du von den 5.400 € als Pauschale 614 € abziehen (das kommt noch von den früheren 1.200 DM). Betriebseinnahmen ./. Betriebsausgabenpauschale kann direkt in den Text der Zeile 4 der Anlage S eingetragen werden und die Differenz dann in das Betragsfeld der Zeile 4.
      Vielen lieben Dank Telepeter!
      Hast mir damit sehr weitergeholfen!

      Kommentar


        #4
        Hätte noch paar kurze Fragen Telepeter:

        1. Ich muss dazu dann auch eine EÜR machen?
        2. Da ich meine Bachelorarbeit auch im Home Office angefertigt habe, kann ich dies aber nicht in Anlage N angeben, sondern muss diese in der EÜR vermerken? Gibt es auch dazu eine Home Office Pauschale?
        3. Die Rechtsform des Betriebes wäre in Zeile 7 "Sonstige natürliche Person"?
        4. Ich bin an 77 Tagen in der Uni gewesen (länger als 8 Stunden unterwegs) und habe mir selbstverständlich an diesen Tagen auch essen gekauft. Kann ich daher die Pauschale von 14 Euro pro Tag mit meinen 77 Tagen multiplizieren und den Wert in Zeile 69 "Verpflegungsmehraufwendungen abziehbar" eintragen?
        5. Die Fahrtkosten zur Uni und Firma mit meinem privaten Kfz pflege ich in der Zeile 84 "Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage)" und multipliziere die gefahrenen Kilometer mit der Pauschale von 0,30 Euro pro km?

        Tut mir Leid für die vielen Fragen bin ein absoluter Laie beim Thema Steuererklärung.

        Kommentar


          #5
          Alle Fragen betreffen Steuerrecht und nicht Elster.
          Ansonsten zielt die Antwort von Telepeter, die Betriebskostenpauschale in der Anlage S abzuziehen, ersichtlich darauf ab, keine EÜR zu erstellen. Ob das FA das so akzeptiert, sollte man mE vorher abklären.

          Ansonsten war der Hinweis, dass sie zum Zug kommt, wenn sie höher als die Betriebsausgaben ist. Also entweder oder.

          Weiterhin würde ich es bei jemandem, der seine Bachelorarbeit schreibt, für unglaubhaft halten, dass die Uni nicht seine erste Betriebsstätte ist. Weswegen für Fahrtkosten die Entfernungspauschale gelten würde und kein Verpflegungsmehraufwand anfällt.

          Kommentar


            #6
            Die Frage ist ja auch, was Du sonst noch für Einkünfte hast und ob der Aufwand mit der EÜ-Rechnung lohnt. Du hast 2022 einen Grundfreibetrag von 10.347 €, nur wenn Dein zu versteuerndes Einkommen darüber ist fällt überhaupt Einkommensteuer an. Mach doch mal Deine Steuererklärung zunächst ohne die Anlage S fertig und schau mal, wie hoch das zu versteuernde Einkommen in der ELSTER-Berechnung ist. Wenn es nicht höher als 5.561 € ist erreichst Du auch mit den 4.786 € aus der Anlage S nicht den Bereich, in dem Einkommensteuer anfällt.

            Ansonsten kannst Du natürlich eine EÜ-Rechnung machen und Deine Einnahmen und Ausgaben im einzelnen angeben, wenn das günstiger ist.

            (Beträge habe ich nochmal berichtigt weil der Grundfreibetrag 2022 nachträglich erhöht wurde)
            Zuletzt geändert von Telepeter; 23.04.2023, 20:15.

            Kommentar

            Lädt...
            X